ich will meine eigentumswohnung verkaufen - habe einen käufer gefunden - ohne makler .
- was muß alles beachtet werden
- suche einen mustervertrag
? bei beteiligung eines maklers , wie hoch ist die maklergebühr für den verkäufer
übernimmt der makler die gesamte abwicklung im rahmen seiner gebühren ?
oder muß der gesamte abwicklungsbürokratismus noch extra berechnet werden ?
Hier bin ich leider nicht so bewandert. Bitte suche dir kompetente Experten. Sorry
Kenne mich in der Sache leider absolut nicht aus!
Betr : Verkauf einer Eigentumswohnung
Wenn Käufer und Verkäufer sich ohne einen Makler gefunden haben, braucht man keinen Makler mehr.
Was man jetzt unabdingbar braucht, ist einen Notar. Dieser ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Interessen beider Parteien wahrzunehmen, insbesondere zu verhindern, daß einer betrogen wird.
Ich empfehle, einen Notar auszuwählen und ihm alle vereinbarten Einzelheiten des Verkaufs in normalem deutsch vorzutragen. Also : Beschreibung des Objektes nach Lage und Größe, eventuelle Hypotheken, Eigentümer-Vertrag. Ferner : Kaufpreis mit Höhe, Termin und Art der Bezahlung; Strafzinsen bei nicht termingerechter Bezahlung, evtl. Rücktrittsklausel. Übergabe des Appartments, Termin, Zustand wie besichtigt.
Der Notar wird dann, nach Einsichtnahme ins Grundbuch, einen notariellen Vertrag entwerfen, den beide Parteien etwa eine Woche beschlafen, oder auch Änderungen verlangen können.
Wenn Verkäufer und Käufer mit dem Text einverstanden sind, dann wird ein Termin vereinbart, um den Vertrag zu unterschreiben. Wenn der Käufer weit weg wohnt, kann er die Unterschrift bei einem Notar seines Wohnortes leisten.
Die Gebühren für den Notar ergeben sich aus der Gebühren-Ordnung.
Es ist üblich, daß der Käufer sie zahlt.
Ich wünsche reibungslosen Ablauf!
Hallo Herr Schuster, ich kann nur von Bayern ausgehen. Wurde vom Verkäufer ein Makler eingeschaltet bzw. beauftragt, zahlt der Käufer nach notariellem Kaufvertrag 3% vom Kaufpreis + MwSt. Der Verkäufer zahlt normalerweise nichts. Hier gibt es Ausnahmen, die aber in einem Maklervertrag geregelt sein müssen. Der Makler (falls seriös) muss sich um alles kümmern. Für einen Kaufvertrag benötigt man eigentlich kein Muster. Der Notar erstellt einen Entwurf, der Käufer und Verkäufer zugestellt wird. Den sollte man sich in Ruhe durchlesen. Der Text des Kaufvertrages ist gesetzlich bis zum Komma vorgeschrieben. Hier kann nicht gemauschelt werden. Und auch erst wenn der Käufer den Kaufbetrag komplett bezahlt, wird er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Achtung: Verdeckte Schäden (die man mit bloßem Auge nicht sieht) müssen bekannt gemacht werden bzw. sind Bestandteil des Kaufvertrages, Andernfalls gibt es schwerwiegende Probleme. Übergabetermin, gekauft wie gesehen usw. sind ebenfalls immer Bestandteil des Vertrages. Falls noch Fragen, bitte mailen. Mit freundlichen Grüßen Knut Hommel
Hallo Herr Schuster,
Kaufvertrag muß von einem Notar beurkundet werden.
Maklergebügren sind üblicherweise vom Käufer zu zahlen, ca. 5,8%
Mehr kann ich Ihnen auch nicht sagen. Wohnungsverkauf steht mir noch bevor.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schaefer
hallo paul,
der makler wird dir ein vermittlungshonorar in rechnung stellen. da es eine routinesache ist, sollten 2-3 % vom kaufpreis (netto) genügen …
da du bereits einen käufer hast, würde ich mich von dem notar beraten lassen … der käufer beauftragt die erstellung eines kaufvertragsentwurfes. du kannst ein vorgespräch mit dem notar vereinbaren und dich aufklären lassen.
der käufer tritt in alle rechte und pflichten ein. er sollte sich vorab die letzten versammlungsprotokolle anschauen, sowie teilungserklärung, gemeinschaftsordnung, wirtschaftsplan etc. anfordern. hausgeldrückstände wird es sicher nicht geben, oder? über geplante reparaturen (trockenlegung etc.) sollte er informiert werden, insbesondere falls sonderumlagen beschlossen wurden … die höhe der instandhaltungsrücklage ist auch interessant. diese geht auf ihn über …
mehr fällt mir spontan nicht ein
eine kunden hast du … die abwicklung ist nicht so kompliziert … ein makler würde die vorgenannten unterlagen prüfen, den entwurf beauftragen und mit den parteien erörtern. letzteres kann auch von einem notar dargestellt werden.
dinge wir übergabe, mietkaution übergeben etc. spare ich mir mal
habe etwas zeitdruck, sorry
gruß
christoph
danke für deine antwort hermann