Ich bin kurz davor meine Eigentumswohnung wieder zu verkaufen. Da ich sie ende letzten Jahres erst erworben habe, fällt hier eine Spekulationssteuer an? Ich habe gehört da ich selbst darin gewohnt habe und auch in der Wohnung gemeldet war und keine Mieteingänge verzeichnen konnte, käme ich um die Spekulationssteuer. Stimmt das?
Kann man generell sagen man sollte eine Wohnung über einen Makler verkaufen, oder ist es besser privat zu verkaufen?
Ich bin kurz davor meine Eigentumswohnung wieder zu verkaufen.
Da ich sie ende letzten Jahres erst erworben habe, fällt hier
eine Spekulationssteuer an?
Meines Wissens fällt die Steuer nur für einen Gewinn an, und nicht für den Erlös. Wenn Du also für Deine Wohnung mehr bekommst, als sie gekostet hat (zuzüglich der Kaufnebenkosten), wirst Du wohl auf den Gewinn Spekulationssteuer bezahlen müssen
Kann man generell sagen man sollte eine Wohnung über einen
Makler verkaufen, oder ist es besser privat zu verkaufen?
Das kann man nicht generell sagen. Mußt Du ausprobieren.
Dein Link ist korrekt.
Nur lies auch genau!
Spekulationssteuer fällt für eigengenutzte Immobilien nicht an, wenn diese im Jahr der Veräusserung und in den beiden Vorjahren eigengenutzt wurden.
Die Immo über die wir hier sprechen wurde im Jahr des (geplanten) Verkaufs und in EINEM Vorjahr eigengenutzt, nicht aber in ZWEI Vorjahren! Das trifft hier also nicht zu!
„…die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder…“, und erst nach dem „oder“ kommt die Frist, von der Du sprichst.
heißt: Bei einem Objekt, das zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, kommts überhaupt nicht auf die Dauer an.
Eine Ausnahme könnte allenfalls Gestaltungsmißbrauch sein, wenn Anschaffung und Veräußerung erkennbar in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang gestanden haben (zum Zweck der Veräußerung angeschafft worden ist), und die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken bloß von untergeordneter Bedeutung ist, z.B. gleichzeitig mit der Nutzung eines anderen Objektes zu eigenen Wohnzwecken stattgefunden hat.