ich will meine vermietete etw verkaufen, muß der mieter ausziehen ?
ich will meine vermietete etw verkaufen, muß der mieter
ausziehen ?
Der Käufer „steigt in den Mietvertrag“ anstelle des bisherigen Vermieters ein - das wird auch beim Notar im Kaufvertrag so festgehalten. Wenn der Käufer dann Eigentümer ist, kann er dem Mieter kündigen (z. B. wg. Eigenbedarf).
Kleiner Tipp: einfach mal beim Notar anrufen und nachfragen, ob es in Ihrer persönlichen Situation auch zutrifft - das kostet nichts (außer man kommt zu einem Beratungstermin - also unbedingt telefonisch) und hat Gewissheit 