Ein geerbetes Grundstück wurde von Finanzamt wertmässig geschätzt und die Erbschaftssteuer wurde aufgrund dieser Schätzung ermittelt und bezahlt.
Nun soll das Grundstück etwa 1,5 jahre später verkauft werden und der Verkaufserlös ist erheblich höher als die Schätzung des Finanzamtes.
Eine Spekulationssteuer beim Verkauf an sich ist ja eigentlich nicht relevant, denn der Erblasser hatte das Grundstück mehr als 10 Jahre im Vorbesitz.
Wie sieht es mit der Differenz zwischen der Schätzung des Finanzamts und dem höheren Verkaufserlös aus? Kann das Finanzamt hier noch eine Forderung stellen?