Sehr geehrte Nutzerin „dabeisein“,
ich habe mich in den letzten Tagen mit der von Ihnen vorgetragenen Problematik beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, das eine Frage zu einem so komplexen Verfahren, wie einem GmbH-Verkauf, aus der Ferne nicht
zu beantworten ist, da hierbei viele, den Einzelfall betreffende Punkte zu beachten sind.
Einige Grundsätze:
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Der Wert bemisst sich nicht nur nach dem reinen Kaufpreis, sondern nach der Differenz von Kaufpreis abzüglich des bestehenden Unternehmenswertes (Aktiva).
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Es gibt den share deal, bei dem der GmbH-Anteil zu einem bestimmten Preis verkauft wird und dieser Preis der Einkommensteuer unterliegt. Hierbei sind nur 60 %
des Verkaufspreises zu versteuern.
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Es gibt den asset deal, wo die Besteuerung des Verkaufserlöses auf der Ebene des Unternehmens liegt.
In diesem Fall wären Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer fällig.
Ohne Kenntnis genauer Details und ohne eine Empfehlung geben zu wollen, könnte es nach dem ersten Anschein für einen Verkäufer sinnvoller sein, den Verkauf als share deal zu vollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
G-B