Welche Steuern fallen beim Verkauf einer GmbH an?
Gibt es eine Möglichkeit die Steuern zu nicht bezahlen zu müssen? Durch z.B. Reinvestition?
Welche Kosten werden vom Kaufpreis als Anschaffungskosten akzeptiert bei einem Mitbgründer der GmbH?
Herzlichen Dank für die Beantwortung!
Darko
Hallo!
Sorry aber das übersteigt mein Wissen, da ich mit GmbH etc. selbst noch nicht zu tun hatte und nur interessierter Laie bin
Gruß
Joachim
Hallo Darko,
sorry, nicht mein Gebiet. Keine Ahnung.
Gruß
Hallo, das ist mir zu speziell, da muss ein Steuerberater dran.
Gruss, Susanne
Sorry… weiss ich nicht. Steuerberater nachfragen,
Gruss,
Pascal
Hallo Darko,
aus Deiner Anmeldung ersehe ich, daß Du Unternehmensberater bist.
Es stellt sich mir hier nun die Frage, ob Du im Eigeninteresse Informationen benötigst oder einen Mandanten beraten willst.
Daher zuerst nur einige allgemeine Aussagen:
-
Der Verkauf einer GmbH erolgt durch Übertragung der
Geschäftsanteile. Diese sind im Rahmen der Gründung
durch Einlagen ( im Idealfall „bar“ ) des
Gesellschafters erfolgt. -
Bei einer Veräußerung zum Nominalbetrag sollten m.
E. keine Stuern anfallen, da der Veräußerer keinen
Gewinn erzielt. -
Bei einem höheren Veräußerungspreis
( nom. Betrag + x – nom. Betrag + x% )
Der Mehrerlös ist Gewinn aus Veräußerung von
Anteilen ( vergleichbar mit Aktienverkäufen ) und
unterliegt der Einkommenssteuer.
Um weitere Übelegungen bzw. Aussagen treffen zu können, wären weiter Angaben erfoderlich ( Grunddaten zum Nominalkapital - Alter des Unternehmens - Branche - Ertragskraft ( seit Jahren Gewinne – Verluste ).
Es gibt m. E. Steuerfreiheiten bei Reinvestitionen. Um hierzu etwas sagen zu können, sind ebenfalls weitere Informationen erforderlich.
Ohne nachzulesen kann ich mir nicht vorstellen, daß Gewinne steuerlich kompensiert werden können durch Investitionen in Abschreibungsobjekte.
Nähere Informationen kannst Du mir gerne direkt unter [email protected] mitteilen.
Deinen Satz: „Möglichkeiten, Steuern nicht zu zahlen“
habe ich so interpretiert, daß Du legal Steuern sparen willst.
Für Auskünfte zu irgendeiner nur möglichen Steuerverschleierung / Steuerhinteziehung stehe ich nicht zur Verfügung.
MfG
Stefan Seidel
Hallo Darkox11,
in diesem Fall, kann ihr Steuerberater Rede und Antwort geben.
Diese/-r hat sämtliche Unterlagen von Ihnen vorliegen.
Sorry, das wir nicht helfen konnten.
Mfg
Angela06
Ja,
der Gewinn aus dem Verkauf gilt in der Einkommensteuererklärung als Gewinn und muß versteuert werden. Wenn man keine Verluste aus Vorjahren oder anderen Einkunftsarten hat (man kauft eine andere GmbH?), führt dieser Gewinn zu einer Belastung in der Einkommensteuer. (Verkäufer)
Bei den Anschaffungskosten können nur die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, also Notarkosten, Makler, o.ä. (Käufer)
Aber aus welcher Sicht fragen Sie wegen der Besteuerung, aus Sicht des Käufers oder des Verkäufers?
Viele Grüße,
C.
Hallo
Damit habe ich mich leider nicht so beschäftigt.
Ich hoffe du bekommst deine Antwort von anderen WWW Experten . Tut mir leid.
Liebe Grüße Mausi 123
Da kann dir ein Steuerberater bestimmt mehr Auskunft geben.
Hallo!
Ersteinmal herzlichen Dank für die Antwort!
Ich frage als Verkäufer, weil ich vom Steuerberater die Info bekam, dass die Steuer mit ca. 50% anfällt und dies schien mir doch ziemlich hoch. Ferner interessiert es mich, ob die Investitionskosten zu BEginn der GmbH angerechnet werden und Kosteten der Entwicklung eines eigenen Konzeptes, sprich intelektuellen Eigentums berücksichtigt wird
Gruß!
Darko
Hallo Darko,
die Steuer hängt vom Verkaufserlös ab, wenn dieser sehr hoch ist (ab 250.400 €), wird der individuelle Steuersatz bei der Einkommensteuer auf 45% (Spitzensteuersatz) steigen (zusammen mit dem Solidaritätszuschlag 47,48%).
Die Investitionskosten können angerechnet werden, allerdings schon im Jahr des Kaufes, also jetzt nicht mehr beim Verkauf. Jetzt können nur Verkaufskosten angerechnet werden.
Viele Grüße,
C.
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die späte Antwort, aber ich war eine Woche unterwegs und daher nicht zu erreichen.
Verkauf einer GmbH Beteiligung fällt unter § 17 EStG. Grob gesagt, sind Sie bei einer 1% Beteiligung an der GmbH mit dabei.
Ich gehe davon aus, dass dies bei Ihnen zutrifft.
Als Anschaffungskosten gilt die Gesellschaftereinlage (z.B. Bareinlage, Grundstücke etc.).
Evtl. noch Gesellschafterdalehen.
Als Verkaufserlös, alles was sie erhalten bzw. was Sie nicht mehr zurückgeben müssen (Firmenwagen).
M.E. steuerlich heißes Eisen. Da läuft viel bei Steuerberater - und Finanzamtsseite schief. Evtl. würd ich noch auf eine Betriesprüfungsklausel im Verkaufsvertrag bestehen (falls ein Prüfer in zwei oder drei Jahren) zu einem anderen Ergebnis als Ihr Firmen-Steuerberater kommt.
Sie sollten unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.
Sorry, da kann ich Dir nicht helfen.
Gruß Claus