Ohne genau Kenntnisse aller Rahmenbedingungen kann eine Antwort nur grob und generell erfolgen.
Versteuert werden müsste beim Verkauf nur ein tatsächlich anfallender Gewinn. Der Verkauf zum Einstandspreis wäre Steuer-neutral. Eine selbstgenutzte Immobilie kann mit Gewinn zu einem angemessenen Verkehrswert verkauft werden, ohne dass Steuern anfallen, da hierbei die Spekulationsfrist nicht greift.
http://www.bauemotion.de/detail/10839419/spekulation…
Bei Schenkung ist der Verkehrswert der Immobilie zu berücksichtigen - der wird nach dem Vergleichs- oder Ertragswertverfahren ermittelt und zugrunde gelegt, sofern nicht ein niedrigerer Verkehrswert nachgewiesen werden kann - davon sind die Freibeträge im Schenkungsfall abzuziehen.
Der darüber liegende Wert der geschenkten Immobilie muss nach der Eingruppierung gemäß der individuellen Steuerklasse des Beschenkten versteuert werden.
http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2813
http://www.bauemotion.de/detail/10839419/spekulation…
Ich möchte anregen, dass Sie mit den exakten Angaben einen Fachanwalt oder Steuerberater konsultieren. Die Beratungskosten sind mit Sicherheit kostengünstiger, als es unnötige Verluste oder Kosten sein könnten, die ggf. aufgrund unsachgemäßer Vorgehensweise und/oder Rat auf der Basis unvollkommener Informationen entstehen.