Angenommen, jemand möchte eine Immobilie in einem EU-Land verkaufen, die er vor ca. 6 Jahren erworben hat. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Fristen (5 Jahre) ist der Verkauf und der Gewinn in diesem Land steuerfrei. Es existiert zwischen Deutschland und diesem EU-Land ein „Doppelbesteuerungsabkommen“.
Angenommen, man möchte nach dem Verkauf, das Geld dann nach Deutschland bringen.
Fallen dann in irgendeiner Form Steuern an?
z. B. Spekulationssteuer (10 Jahre nicht eingehalten)?
oder Einkommenssteuer durch das erhöhte Jahreseinkommen?
welches Land?
ohne diese Angabe ist es stochern im Nebel
Schöne Grüße
C.
Angenommen, es handelt sich um Polen.
Verkauf unbewegliches Vermögen Polen
Hi,
Polen hat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte und wenn es im 6. Jahr keine Steuer erhebt, ist das o.k. siehe Art 13 Abs. 1 Doppelbesteuerungsabkommen Polen.
Nach Art 24 Abs. 1 a) und d) hat Deutschland das Recht, diese Einkünfte bei der Bemessung des Steuersatzes zu berücksichtigen, was sich Progressionsvorbehalt nennt. Anzusetzen sind die Einkünfte, wie wenn das Grundstück in Deutschland liegen würde, wobei von der 10 Jahres Grenze auszugehen ist.
Schöne Grüße
C.