Verkauf einer Eigentumswohnung nach 4 Jahren Ich habe in Berlin 2009 eine Wohnung gekauft ( 2 Räume incl. Küchenzeile / Dusche / Toilette), die mein volljähriger Sohn bis 2012 ( 1 Raum ) und ich ( 1 Raum für Hobbies ) genutzt haben. Beim Finanzamt wurde das auch entsprechend angegeben – Einkünfte aus Vermietung an meinen Sohn. Ich habe das nicht als 2. Wohnsitz angegeben, weil ich in Berlin den Wohnsitz in einer weiteren Wohnung habe. Seit 2013 hat mein Sohn seinen Anteil an einen Bekannten vermietet. Er ist seitdem auch nicht mehr in Berlin gemeldet. Da mein Sohn perspektivisch nicht mehr nach Berlin kommen wird, wollte ich jetzt die Wohnung verkaufen. Ist die Wohnung unter den angegebenen Bedingungen selbstgenutzt? Macht es Sinn – bzw. geht es überhaupt -, dass ich jetzt noch meinen 2. Wohnsitz dort angebe und dann evtl. später selbstgenutzt verkaufen kann? Gibt es noch andere Möglichkeiten, wie die zu erwartende Wertsteigerung beim Verkauf steuerlich günstig gemildert werden kann?
Hallo Fokko,
Fragen zum Steuerrecht bitte im Brett „Steuern“ unter Beachtung von FAQ:1129.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
Voraussetzung für die Steuerfreiheit durch Selbstnutzung ist unter anderem, dass die Wohnung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Wenn die Wohnung seit 01.01.2013 fremdvermietet ist (nicht von einem Familienangehörigen genutzt, bei einem Kinder, für das Sie noch Kindergeld beziehen), dann ist diese Voraussetzung in 2013 und somit im Veräußerungsjahr nicht erfüllt; Folge: Steuerpflicht.
Hallo,
der Verkauf ist dem F.-Amt in jedem Falle miztzuteilen. Das Sie den Wohnraum nicht selbst genutzt haben, ist dem F.-Amt auch mitzuteilen. Eine jetzige Anmeldung bringt Ihnen nichts mehr.
Mfg.
Hallo Dietmar,
da Deine Antworten jetzt im Forum veröffentlicht werden, bitte FAQ:1129 beachten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo taxes,
da Deine Antworten jetzt im Forum veröffentlicht werden, bitte FAQ:1129 beachten.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
der Verkauf ist dem F.-Amt in jedem Falle miztzuteilen.
wird das Finanzamt nicht schon vom Amtsgericht informiert? Oder meinst Du die Angabe der Einkünfte bei der Steuererklärung?
Gruß
C.