Es geht um folgenden hypothetischen Problemen:
Der Sohn einer Familie, kauft die Eigentumswohnung seiner Eltern, bevor diese zwangsversteigert wird, unter dem Marktwert. Die Eltern haben die Wohnung bereits fünf Jahre im Besitz gehabt. Nun sind weitere sieben Jahre vergangen und der Sohn möchte die Wohnung wieder verkaufen, da er sich mit seiner Frau ein Haus gekauft hat und das Risiko eines Mietausfalls/Mietnomaden den beiden zu groß geworden ist. Der aktuelle Mieter hat bereits gekündigt, so das die Wohnung frei übergeben werden kann.
Nun steht der Sohn vor dem Problem das er nicht weiß ob er sich die Eigentumsjahre seiner Eltern anrechnen lassen kann, da er die Wohnung ja nicht geerbt sondern gekauft hat.
Das zweite Problem ist, das er voraussichtlich mit der Wohnung einen Gewinn von ca. 20000€ erwirtschaftet und bei der Berechnung mit seinem persönlichem Steuersatz knapp 8000€ Steuern zahlen müsste. Welche möglichkeiten gibt es den Gewinn vor der Steuer zu schmälern? (z.B. Heizöl herausrechnen, Einbauküche separieren, Rücklagen bei der Hausverwaltung bilden)
Ich bitte um eine (wenn möglich mit §§) ausführliche und verständliche Antwort.
Schon mal danke im voraus.