Verkauf einer Immobilie - wie weiter?

Hallo,

es geht um den (Privat)-VK einer Immobilie. Folgende Fragen sind noch offen. Angenommen es ist ein Käufer da und es sollen nun die weiteren Schritt eingeleitet werden.

  1. Der VK geht zum Notar, ist das ok? Oder ist es üblich, dass der Käufer hingeht? Wenn Fall eins eintritt, welche Unterlagen braucht der VK vom Käufer bzw. umgedreht? Was passiert, wenn der VK zum Notar geht, der Käufer alle Kosten übernehmen soll und dann der Käufer nach dem 1. Termin absagt? Bleib der VK dann auf den Notarkosten sitzen?

  2. Gibt es irgendeine Absicherung für den VK, dass der Käufer nicht kurzfristig abspringt? Folgendes Szenario: Der VK will nach dem VK in Miete ziehen, muss also rel. kurzfristig den Mietvertrag unterzeichnen, vermutlich vor der Unterschrift des Kaufvertrages. Ist das sinnvoll? Leichtsinnig? Was kann man machen um dann nicht in die Kostenfalle zu rennen? Kaufabsichtserklärung? Macht man sowas? Wie sieht es aus mit Vorlage einer Finanzierungsbestätigung, kann der VK das fordern?

  3. Welche Unterlagen braucht der VK für den Notar? Das Objekt ist vollfinanziert. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird bereits von der Bank ausgerechnet, sollte also vor dem 1. Notartermin vorliegen. Braucht der VK noch eine „Verkaufsbewilligung“ von der Bank? Oder ist das einfach die Genehmigung zur Löschung der Grundschulden? Braucht die Bank da einen KV-Entwurf vom Notar, oder wie?

  4. Wie lange dauert es denn in etwa vom 1. Termin bis zur KV-Unterschrift? Ist es realistisch, dass Ganze in 3-4 Wochen abzuwickeln?

Gibt es sonst noch was zu beachten, was ich übersehen habe?

Danke!

Hallo Gwenefar,

  1. Der VK geht zum Notar, ist das ok? Oder ist es üblich, dass
    der Käufer hingeht? Wenn Fall eins eintritt, welche Unterlagen
    braucht der VK vom Käufer bzw. umgedreht? Was passiert, wenn
    der VK zum Notar geht, der Käufer alle Kosten übernehmen soll
    und dann der Käufer nach dem 1. Termin absagt? Bleib der VK
    dann auf den Notarkosten sitzen?

Der Notar bzw. dessen autorisierte Mitarbeiter brauchen folgendes:
* Personalien des Verkäufers und des Käufers (Vor- und Zuname, Geburtsname, -datum, Wohnanschrift, Telefonnummer)
* Grundbuchangaben des Grundstücks (Grundbuch von … Blatt … Flurstück …) Das müsste ausreichen, da der Notar selbst Einsicht in das Grundbuch nimmt und du dir damit die Kosten für einen Grundbuchauszug sparen kannst
* Angaben darüber, ob es ein Wohnhaus oder Wohn- und Geschäftshaus ist, ob es Nebengebäude gibt, etc., zur Vermietung, Verpachtung, das ungefähre Alter des Gebäudes
* Höhe des Kaufpreises
* Fälligkeit des Kaufpreises nach Eingang aller Genehmigungen oder an einem festen Termin
* Besitzübergang nach Kaufpreiszahlung oder an einem festen Termin
* benötigt der Käufer eine Finanzierungsvollmacht, sprich: muss er Kredit für die Zahlung des Kaufpreises aufnehmen?
* gibt es Besonderheiten zu beachten? Z.B. Dienstbarkeiten (Leitungsrechte, Wegerechte o.ä.)
* gibt es Belastungen in Abteilung III des Grundbuchs, die mit dem Kaufpreis abgelöst werden sollen? (Kredite des jetzigen Eigentümers, die noch offen sind)

  1. Gibt es irgendeine Absicherung für den VK, dass der Käufer
    nicht kurzfristig abspringt? Folgendes Szenario: Der VK will
    nach dem VK in Miete ziehen, muss also rel. kurzfristig den
    Mietvertrag unterzeichnen, vermutlich vor der Unterschrift des
    Kaufvertrages. Ist das sinnvoll? Leichtsinnig?

Ist zu riskant. Unterzeichne den Mietvertrag erst, wenn der Kaufvertrag UND die Grundschuld des Käufers beim Notar unterzeichnet wurden!!!

Was kann man
machen um dann nicht in die Kostenfalle zu rennen?
Kaufabsichtserklärung? Macht man sowas? Wie sieht es aus mit
Vorlage einer Finanzierungsbestätigung, kann der VK das
fordern?

Selbstverständlich kannst du die fordern. Entweder liegen die Grundschuldunterlagen dem Notar bei Beurkundung des Kaufvertrages bereits vor oder der Käufer legt eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank vor.

  1. Welche Unterlagen braucht der VK für den Notar? Das Objekt
    ist vollfinanziert. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird
    bereits von der Bank ausgerechnet, sollte also vor dem 1.
    Notartermin vorliegen. Braucht der VK noch eine
    „Verkaufsbewilligung“ von der Bank? Oder ist das einfach die
    Genehmigung zur Löschung der Grundschulden? Braucht die Bank
    da einen KV-Entwurf vom Notar, oder wie?

siehe unter 1. Du brauchst keine Verkaufsbewilligung deiner Bank. Reicht der Kaufpreis zur Tilgung deiner Kredite? Das ist wichtig, weil der Käufer ein „sauberes“ Grundbuch übernehmen will und du dich im Kaufvertrag dazu verpflichten musst.
Es ist möglich, dass die Bank einen Vertragsentwurf vom Notar fordert, dürfte doch aber kein Problem darstellen, oder?

  1. Wie lange dauert es denn in etwa vom 1. Termin bis zur
    KV-Unterschrift? Ist es realistisch, dass Ganze in 3-4 Wochen
    abzuwickeln?

Kommt auf die Gegend und das Notarsbüro an, kannst dich ja vorher beim Notar erkundigen. Ich würde dir vorschlagen, zum Vorgespräch ohne Käufer zum Notar zu gehen, dort alles, was dir auf dem Herzen liegt, zu fragen und anschließend den Notar schriftlich auffordern, einen Entwurf zu erstellen. Diesen Brief kannst du vom Käufer mit unterschreiben lassen, so dass ihr beide den Notar beauftragt habt. Wenn du dir nicht sicher bist, dass der Käufer die Entwurfskosten trägt, wie kannst du sicher sein, dass er den Kaufpreis zahlt?

Gibt es sonst noch was zu beachten, was ich übersehen habe?

Fällt mir jetzt im Moment nichts ein.

Viel Glück!

Liebe Grüße
Ina

  1. Der VK geht zum Notar, ist das ok?

Nein.

Oder ist es üblich, dass der Käufer hingeht?

Möglich

Wenn Fall eins eintritt, welche Unterlagen

Persönliche Daten beider Vertragsparteien, Daten des Objekts.
Was passiert, wenn der VK zum Notar geht, der Käufer alle Kosten übernehmen soll und dann der Käufer nach dem 1. Termin absagt? Bleib der VK dann auf den Notarkosten sitzen?
Ja

  1. Gibt es irgendeine Absicherung für den VK, dass der Käufer
    nicht kurzfristig abspringt?

Nein

Kaufabsichtserklärung? Macht man sowas?

Unsinnig

Vorlage einer Finanzierungsbestätigung, kann der VK das
fordern?

Ja

  1. Welche Unterlagen braucht der VK für den Notar? Das Objekt
    ist vollfinanziert. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird
    bereits von der Bank ausgerechnet, sollte also vor dem 1.
    Notartermin vorliegen. Braucht der VK noch eine
    „Verkaufsbewilligung“ von der Bank? Oder ist das einfach die
    Genehmigung zur Löschung der Grundschulden? Braucht die Bank
    da einen KV-Entwurf vom Notar, oder wie?

Die Bank erteilt dem Notar die Löschungsbewilligung nebst Auflagen, also der abzulösenden Summe.

  1. Wie lange dauert es denn in etwa vom 1. Termin bis zur
    KV-Unterschrift? Ist es realistisch, dass Ganze in 3-4 Wochen
    abzuwickeln?

Meine letzte Verbriefung war innerhalb 2 Tagen, nachdem der Notar die Daten erhalten hatte.

Gibt es sonst noch was zu beachten, was ich übersehen habe?

Also:
Der Käufer geht zusammen mit dem Verkäufer zu einem Notar.
Der Käufer bestellt den Kaufvertrag.
Der Käufer bringt die Finanzierungszusage einer Bank, besser die Zusage, den Kaufpreis zu bezahlen. Das ist nicht üblich, würde aber die Position des Verkäufers erheblich stärken.
Wenn das Verkaufsobjekt voll finanziert ist, kann es sein, dass die derzeit finanzierende Bank einen höheren Anspruch besitzt, als der Kaufpreis hergibt. In diesem Fall ist ein Verkauf nur möglich, wenn der übersteigende Betrag aus anderen Quellen des Verkäufers bezahlt werden kann. Ansonsten gibt es keinen Verkauf.

Das in Kürze.
Friedrich