Hallo Gwenefar,
- Der VK geht zum Notar, ist das ok? Oder ist es üblich, dass
der Käufer hingeht? Wenn Fall eins eintritt, welche Unterlagen
braucht der VK vom Käufer bzw. umgedreht? Was passiert, wenn
der VK zum Notar geht, der Käufer alle Kosten übernehmen soll
und dann der Käufer nach dem 1. Termin absagt? Bleib der VK
dann auf den Notarkosten sitzen?
Der Notar bzw. dessen autorisierte Mitarbeiter brauchen folgendes:
* Personalien des Verkäufers und des Käufers (Vor- und Zuname, Geburtsname, -datum, Wohnanschrift, Telefonnummer)
* Grundbuchangaben des Grundstücks (Grundbuch von … Blatt … Flurstück …) Das müsste ausreichen, da der Notar selbst Einsicht in das Grundbuch nimmt und du dir damit die Kosten für einen Grundbuchauszug sparen kannst
* Angaben darüber, ob es ein Wohnhaus oder Wohn- und Geschäftshaus ist, ob es Nebengebäude gibt, etc., zur Vermietung, Verpachtung, das ungefähre Alter des Gebäudes
* Höhe des Kaufpreises
* Fälligkeit des Kaufpreises nach Eingang aller Genehmigungen oder an einem festen Termin
* Besitzübergang nach Kaufpreiszahlung oder an einem festen Termin
* benötigt der Käufer eine Finanzierungsvollmacht, sprich: muss er Kredit für die Zahlung des Kaufpreises aufnehmen?
* gibt es Besonderheiten zu beachten? Z.B. Dienstbarkeiten (Leitungsrechte, Wegerechte o.ä.)
* gibt es Belastungen in Abteilung III des Grundbuchs, die mit dem Kaufpreis abgelöst werden sollen? (Kredite des jetzigen Eigentümers, die noch offen sind)
- Gibt es irgendeine Absicherung für den VK, dass der Käufer
nicht kurzfristig abspringt? Folgendes Szenario: Der VK will
nach dem VK in Miete ziehen, muss also rel. kurzfristig den
Mietvertrag unterzeichnen, vermutlich vor der Unterschrift des
Kaufvertrages. Ist das sinnvoll? Leichtsinnig?
Ist zu riskant. Unterzeichne den Mietvertrag erst, wenn der Kaufvertrag UND die Grundschuld des Käufers beim Notar unterzeichnet wurden!!!
Was kann man
machen um dann nicht in die Kostenfalle zu rennen?
Kaufabsichtserklärung? Macht man sowas? Wie sieht es aus mit
Vorlage einer Finanzierungsbestätigung, kann der VK das
fordern?
Selbstverständlich kannst du die fordern. Entweder liegen die Grundschuldunterlagen dem Notar bei Beurkundung des Kaufvertrages bereits vor oder der Käufer legt eine Finanzierungsbestätigung seiner Bank vor.
- Welche Unterlagen braucht der VK für den Notar? Das Objekt
ist vollfinanziert. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird
bereits von der Bank ausgerechnet, sollte also vor dem 1.
Notartermin vorliegen. Braucht der VK noch eine
„Verkaufsbewilligung“ von der Bank? Oder ist das einfach die
Genehmigung zur Löschung der Grundschulden? Braucht die Bank
da einen KV-Entwurf vom Notar, oder wie?
siehe unter 1. Du brauchst keine Verkaufsbewilligung deiner Bank. Reicht der Kaufpreis zur Tilgung deiner Kredite? Das ist wichtig, weil der Käufer ein „sauberes“ Grundbuch übernehmen will und du dich im Kaufvertrag dazu verpflichten musst.
Es ist möglich, dass die Bank einen Vertragsentwurf vom Notar fordert, dürfte doch aber kein Problem darstellen, oder?
- Wie lange dauert es denn in etwa vom 1. Termin bis zur
KV-Unterschrift? Ist es realistisch, dass Ganze in 3-4 Wochen
abzuwickeln?
Kommt auf die Gegend und das Notarsbüro an, kannst dich ja vorher beim Notar erkundigen. Ich würde dir vorschlagen, zum Vorgespräch ohne Käufer zum Notar zu gehen, dort alles, was dir auf dem Herzen liegt, zu fragen und anschließend den Notar schriftlich auffordern, einen Entwurf zu erstellen. Diesen Brief kannst du vom Käufer mit unterschreiben lassen, so dass ihr beide den Notar beauftragt habt. Wenn du dir nicht sicher bist, dass der Käufer die Entwurfskosten trägt, wie kannst du sicher sein, dass er den Kaufpreis zahlt?
Gibt es sonst noch was zu beachten, was ich übersehen habe?
Fällt mir jetzt im Moment nichts ein.
Viel Glück!
Liebe Grüße
Ina