Verkauf einer Küche im EFH

Guten Tag noch mal,
Ich verkaufe derzeit mein EFH und stehe mit den interessierten Käufern in der Verhandlung. Wenn alles glatt läuft, kommt bald ein Notartermin. Nun meine Frage. Wir haben uns auf einen Preis für die Einbauküche geeinigt, die ihnen gut gefällt und die ich gerne im Haus lassen würde. Ich wollte den Käufern entgegenkommen und den Kaufpreis der Küche getrennt vom Kaufvertrag für’s Haus machen, damit sie hierauf nicht noch Steuern und Gebühren zahlen müssen. Wäre es aber geschickter, die Küche mit einzubauen in den Kaufpreis für’s Haus? Damit es keinen Ärger gibt wenn sie sich kurzfristig doch umentscheiden und sie nicht wollen? Bzw. um den Eigentumsübergang unmissverständlich zu regeln?
Oder ist es gänzlich unproblematisch, einen formlosen Kaufvertrag aufzusetzen, wo geregelt ist wie hoch der KP ist und wann er gezahlt wird? Welcher Zeitpunkt ist dann sinnvoll - bei KP-Zahlung für’s Haus?
Ich würde mich freuen, wenn jemand hiermit bereits Erfahrungen hat und diese mit mir teilt.
Danke
Karina

Steuern und Gebühren zahlen müssen. Wäre es aber geschickter,
die Küche mit einzubauen in den Kaufpreis für’s Haus? Damit es

Nein, es wäre nicht geschickter. Man kann es machen, aber es muß nicht sein.

Oder ist es gänzlich unproblematisch, einen formlosen
Kaufvertrag aufzusetzen, wo geregelt ist wie hoch der KP ist
und wann er gezahlt wird?

Das ist es (aus meiner Sicht).

Welcher Zeitpunkt ist dann sinnvoll - bei KP-Zahlung für’s Haus?

Ja.

Hallo

stimme Nordlicht zu.

Gruß