Verkauf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche

Hallo zusammen,

ich besitze zusammen mit ein paar Anderen ein Grundstück, das von einem Pächter als landwirtschaftliche Nutzfläche bewirtschaftet wird.
Da ich momentan keinen Kontakt zu den anderen Besitzern habe und diese auch an keiner Zusammenarbeit interessiert sind, bleibt die ganze Arbeit (Pachtverträge, Ämtersachen) immer an mir hängen. Ich würde meinen Anteil gerne an den Pächter verkaufen, bin aber total ratlos ob das so einfach geht bzw. an welches Amt ich mich dazu wenden muss.
Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus…
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
Viele Grüße,

Christina

Hallo,

ich besitze zusammen mit ein paar Anderen ein Grundstück, das
von einem Pächter als landwirtschaftliche Nutzfläche
bewirtschaftet wird.

Aha.

Da ich momentan keinen Kontakt zu den anderen Besitzern habe
und diese auch an keiner Zusammenarbeit interessiert sind,

Nicht gut.

bleibt die ganze Arbeit (Pachtverträge, Ämtersachen) immer an
mir hängen.

Ich würde meinen Anteil gerne an den Pächter
verkaufen,

Möchte denn der Pächter diesen Anteil kaufen?

bin aber total ratlos ob das so einfach geht bzw.
an welches Amt ich mich dazu wenden muss.

Für den Verkauf von Grundstücken oder Grundstücksteilen wird ein Notar benötigt, der kennt sich damit aus, aber arbeitet nur für Geld.

Ich würde erstmal bei der Landwirtschaftskammer anrufen um möglichst kostengünstig an Informationen zu kommen.

Gruß
Jörg Zabel

Servus,

zuständig für die Genehmigung des Verkaufs im Sinn des Grundstücksverkehrsgesetzes ist das Landwirtschaftsamt (bzw. Landwirtschaftskammer, je nach Bundesland).

Der Verkauf darf nicht genehmigt werden, wenn er zu einer unwirtschaftlichen Aufsplitterung des Grundbesitzes führt. Ob er hier genehmigt wird, wo eine unwirtschaftliche Aufsplitterung bereits gegeben ist (vermutlich durch Erbgang?) und durch den Verkauf nur eines Anteils aufrechterhalten wird, ist zumindest fraglich.

Bevor hier Notarkosten „für nichts“ anfallen, ist eine Anfrage beim zuständigen Landwirtschaftsamt auf jeden Fall sinnvoll.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Vielen Dank für eure Antworten!

Noch kurz zur Info: Ja, der Pächter möchte meinen Anteil kaufen. Im Grunde das ganze Grundstück, aber wie gesagt, er erhält keine Antworten bzw. erreicht die anderen Besitzer nicht.

Die unwirtschaftliche Aufsplitterung entstand durch Erbgang. Und ich bin es einfach leid.

Nochmals danke!

Servus,

wenn es wesentlich darum

Und ich bin es einfach leid.

geht, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung veranlassen; der Erlös daraus wird mehr oder weniger deutlich niedriger sein als der vom Pächter gebotene Preis, aber dann ist jedenfalls der Klotz vom Bein. Und wenn die Miterben Geld mögen, werden sie im Zweifelsfall dem Verkauf an den Pächter zustimmen, wenn die Alternative Teilungsversteigerung heißt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Hallo,

Noch kurz zur Info: Ja, der Pächter möchte meinen Anteil
kaufen.

Dann mag er sich - gemeinsam mit Dir - bei der Landwirtschaftskammer beraten lassen. (Ich gehe davon aus, dass der Pächter Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes ist.)

Gruß
Jörg Zabel