Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Forum, ich habe etwas zwischen „Steuern“ und „Immobilien“ geschwankt.
Nehmen wir an, jemand würde von seiner Frau verlassen, nachdem er 1 Jahre zuvor ein Haus zwecks späterer Familiengründung gekauft hat. Nun ist dieses natürlich zu groß für eine Person und nach einigen Monaten des Abwartens würde derjenige verkaufen wollen (und aus finanziellen Gründen müssen). Da durch extrem viel Eigenleistung (60-70 Stunden/Woche über 1 1/2 Jahre) der Wert der Immobilie über den Kaufpreis+Kaufnebenkosten hinaus gesteigert wurde, würden üblicherweise Spekulationssteuern auf die Diefferenz anfallen. Nun gibt es bei selbstbewohnten Immobilien nicht die 10-Jahresfrist, sondern man muss für die Steuerfreiheit im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren darin gewohnt haben. Allerdings finden sich im Internet zahlreiche Links mit unterschiedlichen Angaben, was darunter zu verstehen ist, z.B.:
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http://www.ftd.de/finanzen/immobilien/
ortfolio-wie… Der Verkauf des Eigenheims ist steuerfrei, wenn es im aktuellen Jahr und den 24 Monaten zuvor selbst bewohnt war.
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http://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/hausve… Wird eine Immobilie im Dezember 2010 gekauft, in der Folge selbst bewohnt und im Januar 2012 wieder verkauft, so ist keine Spekulationssteuer zu zahlen.
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der letzte Link ist schon älter: http://www.gevestor.de/details/damit-ihr-verkaufserl… ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung („Nur-Selbstnutzer“). Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung und den beiden Vorjahren („3-Jahres-Selbstnutzer“).
Was stimmt denn nun? Kennt jemand einen Anwendungserlass oder hat schon mal praktische Erfahrungen damit gesammelt? Besten Dank für alle Antworten.
Viele Grüße
Rainer