Verkauf einer selbstgenutzten Immobilie - Steuer?

Hallo,

ich hoffe, ich bin im richtigen Forum, ich habe etwas zwischen „Steuern“ und „Immobilien“ geschwankt.
Nehmen wir an, jemand würde von seiner Frau verlassen, nachdem er 1 Jahre zuvor ein Haus zwecks späterer Familiengründung gekauft hat. Nun ist dieses natürlich zu groß für eine Person und nach einigen Monaten des Abwartens würde derjenige verkaufen wollen (und aus finanziellen Gründen müssen). Da durch extrem viel Eigenleistung (60-70 Stunden/Woche über 1 1/2 Jahre) der Wert der Immobilie über den Kaufpreis+Kaufnebenkosten hinaus gesteigert wurde, würden üblicherweise Spekulationssteuern auf die Diefferenz anfallen. Nun gibt es bei selbstbewohnten Immobilien nicht die 10-Jahresfrist, sondern man muss für die Steuerfreiheit im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren darin gewohnt haben. Allerdings finden sich im Internet zahlreiche Links mit unterschiedlichen Angaben, was darunter zu verstehen ist, z.B.:

Was stimmt denn nun? Kennt jemand einen Anwendungserlass oder hat schon mal praktische Erfahrungen damit gesammelt? Besten Dank für alle Antworten.

Viele Grüße

Rainer

Hallo,

es wird auch unterschieden, ob der Verkauf der Immobilie aus wirtschaftlichen Zwängen heraus erforderlich ist, z.B. wg. einer Scheidung; man kann auch beim zuständigen Finanzamt die Sache einmal vortragen; das wäre wohl die bessere Lösung?
lG

Hallo Rainer,
diese Fristen sind doch in dem geschilderten Fall belanglos, da sich das Haus ja erst seit einem Jahr im Eigentum des ‚Verlassenen‘ befindet. Da er es in dieser Zeit ausschließlich selbst genutzt hat, fällt keine Spekulationssteuer an.
Gruß florestino

Hallo Florestino,

falls das Haus im geschilderten Fall im Mai 2011 gekauft worden sein sollte und nun im Januar 2013 verkauft werden sollte, wäre genau das die Frage. Laut des einen Links würde die fiktive Person Steuern bezahlen müssen, laut des anderen Links nicht. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

Viele Grüße

Rainer

Hallo Xenia,

sollte die fiktive Person aber schon beim Finanzamt nachgefragt haben und dort nur die schroffe Antwort erhalten haben, man könne keine Auskunft darüber geben. Wie wird dann entschieden? Wo steht denn, dass auch unterschieden wird, ob der Verkauf der Immobilie aus wirtschaftlichen Zwängen heraus erforderlich ist, z.B. wg.
einer Scheidung? Es muss doch irgendwo etwas schriftliches (Gesetz, Verordnung o.ä.) dazu geben oder ist das alles von der Laune eines Sachbearbeiters abhängig?

LG

Hallo rainer2911,
wenn das Haus während der gesamten Zeit, die es im Eigentum des ‚Verlassenen‘ stand, ausschließlich von diesem selbst genutzt - und nicht anderweitig vermietet - wurde, fällt keine Spekulationssteuer an.
Die genannten Fristen beziehen sich auf Immobilien, die vom Eigentümer zeitweilig vermietet wurden. Sie müssen, um nicht unter die Spekulationssteuer zu fallen, in den letzten Jahren vor dem Verkauf (welche Frist hier gilt, weiß ich auch nicht) selbst genutzt worden sein.
Gruß florestino

Hallo,

vielen Dank für die Antwort!

Beste Grüße

Rainer