Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung

Hallo!

Folgende Sachlage und somit unser Problem:

Wir(dreiköpfige Familie mit Kind drei Jahre) sind vor 1,5 Jahren in eine Eigentumswohnung gezogen.
Vor ein paar Monaten informierte uns der Vermieter, dass es seine Wohnung verkaufen möchte. Er hat sie uns auch zum Kauf angeboten, aber dies kommt für uns nicht in Frage.
Jetzt schauen sich ständig Interessenten die Wohnung an und so wie es aussieht, hat sich wohl ein Käufer gefunden, der aber selbst in die Wonung ziehen möchte.
Jetzt meine Frage bzw. Fragen:

  1. Hätte der Vermieter uns nicht bei Einzug über einen geplanten Verkauf informieren müssen?

2.Wir hätten die Wohnung nicht nur für 1,5Jahre bezogen! Bzw. glaube ich fast, dass es eine spontane Idee von dem Vermieter ist…Und wie verhält sich das dann?

  1. Wenn der neue Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigt, wie lange ist die Kündigungsfrist?

  2. Übernehmen als Mieter muss der neue Eigentümer uns erst mal, oder?

Welche Rechte haben wir?

Wer kann uns helfen?

Hallo, mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen
Mietrechtsexperten wenden. Ich kann leider nicht helfen.
Danke.
Viele Grüße

Hallo!

Folgende Sachlage und somit unser Problem:

Wir(dreiköpfige Familie mit Kind drei Jahre) sind vor

1,5

Jahren in eine Eigentumswohnung gezogen.
Vor ein paar Monaten informierte uns der Vermieter,

dass es

seine Wohnung verkaufen möchte. Er hat sie uns auch zum

Kauf

angeboten, aber dies kommt für uns nicht in Frage.
Jetzt schauen sich ständig Interessenten die Wohnung an

und so

wie es aussieht, hat sich wohl ein Käufer gefunden, der

aber

selbst in die Wonung ziehen möchte.
Jetzt meine Frage bzw. Fragen:

  1. Hätte der Vermieter uns nicht bei Einzug über einen
    geplanten Verkauf informieren müssen?

2.Wir hätten die Wohnung nicht nur für 1,5Jahre

bezogen! Bzw.

glaube ich fast, dass es eine spontane Idee von dem

Vermieter

ist…Und wie verhält sich das dann?

  1. Wenn der neue Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigt,

wie

lange ist die Kündigungsfrist?

  1. Übernehmen als Mieter muss der neue Eigentümer uns

erst

mal, oder?

Welche Rechte haben wir?

Wer kann uns helfen?

Hallo, mit diesen Fragen sollten Sie sich an einen
Mietrechtsexperten wenden. Ich kann leider nicht helfen.
Danke.
Viele Grüße

Oh, da bin ich wohl in die falsche Expertensuche geraten. Sorry und trotzdem danke für die rasche Antwort!
kat1305

Ja, offensichtlich. Leider ist das nicht mein Fachgebiet. Gruß

Hallo !

Zu 1.) Nein, warum? Und wer sagt, dass die Verkaufsabsicht seinerzeit überhaupt schon bestand.

Zu 2 und 3) Kauf bricht nicht Miete. D.h., der Neueigentümer tritt in den bestehenden Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein.

Eigenbedarf kann er innerhalb der gesetzlichen Regelungen natürlich anmelden - und auch durchsetzen. I.d.R. ist in solchen Fällen eine einvernehmliche Regelung mit dem Neueigentümer das Beste.

Der Mietvertrag gilt weiter für den Erwerber der Wohnung, er muss sich daran halten. Kündigung wegen Eigenbedarfs ist mit entsprechender Frist möglich.
Alles Gute
H.Jochem
Hallo!

Folgende Sachlage und somit unser Problem:

Wir(dreiköpfige Familie mit Kind drei Jahre) sind vor 1,5
Jahren in eine Eigentumswohnung gezogen.
Vor ein paar Monaten informierte uns der Vermieter, dass es
seine Wohnung verkaufen möchte. Er hat sie uns auch zum Kauf
angeboten, aber dies kommt für uns nicht in Frage.
Jetzt schauen sich ständig Interessenten die Wohnung an und so
wie es aussieht, hat sich wohl ein Käufer gefunden, der aber
selbst in die Wonung ziehen möchte.
Jetzt meine Frage bzw. Fragen:

  1. Hätte der Vermieter uns nicht bei Einzug über einen
    geplanten Verkauf informieren müssen?

2.Wir hätten die Wohnung nicht nur für 1,5Jahre bezogen! Bzw.
glaube ich fast, dass es eine spontane Idee von dem Vermieter
ist…Und wie verhält sich das dann?

  1. Wenn der neue Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigt, wie
    lange ist die Kündigungsfrist?

  2. Übernehmen als Mieter muss der neue Eigentümer uns erst
    mal, oder?

Welche Rechte haben wir?

Wer kann uns helfen?

Hallo
ich kann nur empfehlen hierzu einen Mietrechtsexperten aufzusuchen. Auch Mietervereine bzw. Vereinigungen und auch der Verbraucherschutzbund helfen mit Informationen. Zusätzlich gibt es zu diesen Sachverhalten eine gute Anzahl von sehr treffenden Beispielsituationen und dazugehörigen Urteilen, die durchaus zu eienr besseren Position führen können. Ich denke aber auch, dass auch diese Situation dazu geeignet ist 1. die Sache ohne Streitigkeiten hinzubekommen und 2. darin auch etwas Positives enthalten sein kann, welches es zu finden lohnen würde. Denn: Es gibt nur wenige Dinge im Leben, die so schlecht sind, dass man ihnen nichts positives entnehmen könnte.
Mehr kann ich an dieser Stelle nicht beitragen. Ich hoffe trotzdem ein wenig geholfen zu haben.
MfG
Meinolf