Verkauf einer vermiteten Eigentumswohnung

Hallo!

Folgende Sachlage und somit unser Problem:
Wir(Familie mit Kind- drei Jahre)sind vor 1,5 Jahren in eine Eigentumswohnung gezogen. Vor ein paar Monaten informierte uns der Vermieter, dass es seine Wohnung verkaufen möchte. Er hat sie uns auch zum Kauf angeboten, aber dies kommt für uns nicht in Frage. Wir wollen nicht bis zu unserem Lebensende dort wohnen, wollten aber in der nächsten Zeit nicht ausziehen. Jetzt schauen sich ständig Interessenten die Wohnung an und so wie es aussieht, hat sich wohl ein Käufer gefunden, der aber selbst in die Wonung ziehen möchte.
Jetzt meine Frage bzw. Fragen:

  1. Hätte der Vermieter uns nicht bei Einzug über einen geplanten Verkauf informieren müssen?

2.Wir hätten die Wohnung nicht nur für 1,5Jahre bezogen! Bzw. glauben wir, dass es eine spontane Idee von dem Vermieter ist…Und wie verhält sich das dann?

  1. Wenn der neue Käufer uns wegen Eigenbedarf kündigt, wie lange ist die Kündigungsfrist?

  2. Übernehmen als Mieter muss der neue Eigentümer uns erst mal, oder?

Welche Rechte haben wir?

Wer kann uns helfen? Vielen Dank schon mal für jede Antwort! kat1305

Hallo!
Kündigungsfrist steht im Mietvertrag. Gesetzlich ist die Kündigungsfrist aber bei 3 Monaten. Ich würde mir da schnellstens was anderes suchen, denn sonst kann das ganze für Euch teuer werden.
Gruß Buffi,Vermieter

Hallo

der Verkauf der Wohnung hat nichts mit eurem Mietvertrag zu tun. Der geht unveraendert an euch weiter. d.h er kann verkaufen, und es interessiert euch erst mal nicht. lasst euch nicht einschuechtern. Der neue vermieter kann, wenn er will Eigenbedarf anmelden. Den muss er gut begruenden. Da ihr erst mal nur kurz dort wohnt, und man euch nach 1.5 jahren kaum mal kurz kuendigen kann, man hat ja schliesslich investiert.
Bei eigenbedarf auf form achten. die meisten kuendigungen scheitern schon mal an formfehler. diese formfehler koenntet ihr erst mal zum aufschub der ganzen aktion verwenden. solltet ihr nicht auziehen wollen, kann man so einen eigenbedarf ziemlich lange schieben.( vorschriften dazu gibts sehr genau im Internet, mietrecht) . passt die kuendigung von seiten der form bicht, kann sie mal schnell als unwirksam erklaert werden. Sollte es euch egal sein,fragt den neuen vermieter welches " gute " angebot er euch machen will, in form von finanzieller abfindung , als kostenersatz fuer auszug, verlust von passenden bauten in der wohnung, anderer kostenerstattung, wie kaution neue wohnung, Maklerprovison etc… Dies solltet ihr eventuell muendlich machen, denn das sieht im falle der Eigenbedarfsklage nicht so gut aus, wenn der vermieter das von euch schriftlich hat. sollte er ein angemessenes angebot machen, sollte man ihn mit schriftlicher zusage festnageln, sonst kneift er spaeter.