Hallo Zusammen!
Meine Ex-Frau und ich besitzen eine Wohnung. Ich habe keine Kontakte zu der Ex-Frau. Dir Wohnung gehört uns je zu Hälfte. Ich habe einen Käufer, der meinen Anteil (50%) abkaufen will. Es geht um Schuldenübernahme bei meiner Bank. Es gibt keine Regelung bezüglich des Verkaufes zwischen meiner Ex-Frau und mir. Das heißt, im Grundbuchauszug hat keine von uns ein Sonderrecht bezüglich des Verkaufes. Brauche ich für den Verkauf der Wohnung die Zustimmung der Ex-Frau?? Denn ich kann sie nicht finden und wenn ich es auch könnte, würde sie nicht zustimmen. Ich habe damals einen Brief an ihre Rechtsanwältin geschrieben und ihr vorgeschlagen, daß sie meine Hälfte abkauft oder ich ihre, aber sie gab mir keine Antwort. Sie weigerte sich auf meine Anfrage zu reagieren.
Meine Bank sagt mir, sie weiß nicht, ob eine Zustimmung der Ex-Frau bei so einem Fall erforderlich wäre und ich soll mich bei einem Anwalt erkündigen.
Gruß
Hallo!
Vorweg: Ich bin juristischer Laie. Wo Du Dich aber auf unhaltbar dünnem Eis bewegst, kann ich Dir trotzdem sagen.
Meine Ex-Frau und ich :besitzen eine Wohnung. Ich :habe keine Kontakte zu der :Ex-Frau.
Das kann auf Dauer nicht funktionieren, denn aus dem gemeinsamen Immo-Eigentum resultieren Rechte und Pflichten, die wahrgenommen werden müssen.
Ich habe einen Käufer, der :meinen Anteil (50%) abkaufen :will. Es geht um :Schuldenübernahme bei meiner :Bank. Es gibt keine
Regelung bezüglich des :Verkaufes zwischen meiner :Ex-Frau und mir.
Muß auch nicht, denn solche Fälle sind im BGB geregelt. Es handelt sich um nicht teilbares gemeinschaftliches Eigentum. Auf dem Papier sind die Anteile aufgeteilt, aber rein praktisch kann man eine Wohnung nicht in 2 Teile zerschneiden. Du kannst Deinen Wohnungsanteil nicht gegen den Willen des anderen Anteilseigners verkaufen. Die Wohnung läßt sich nur insgesamt verkaufen, dabei geht gegen den Willen Deiner Ex-Frau gar nichts.
Ich glaube nicht, daß Du in dieser Sache mit Anwälten, Streit und Rechtskeule gut beraten bist. Das kostet Geld und führt zu nichts. Du sitzt bezüglich der Wohnung mit Deiner ehemaligen Partnerin immer noch in einem Boot. Ihr habt entweder gemeinsamen Schaden oder gemeinsamen Nutzen. Dazwischen und gegeneinander geht nichts. Deshalb ist in diesem Fall die Kommunikation über Anwälte rausgeschmissenes Geld und nur etwas für Leute, die scharf darauf sind, Advokaten zu füttern.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Danke für Deine Antwort.
Du hast Recht.Über Anwälte hat es keinen Sinn. Aber ich weiß gar nicht, wo die Ex-Frau wohnt. Wenn ich auch wußte, würde sie nicht zustimmen.
Allerdings habe ich vor halbe Stunde mit einem Notar gesprochen und er meinte, daß es absolut kein Problem gibt und man kann seinen Anteil wohl verkaufen, wenn
- der Käufer die Rechte und Pflichte vollständig übernimmt
- Keine von Parteien ein Sonderrecht im Grucdbuch eingetragen bekommen hat, daß er mehr Recht als der Andere bezüglich des Verkaufes hat.
Gruß
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Hallo!
Allerdings habe ich vor halbe Stunde mit einem Notar
gesprochen und er meinte, daß es absolut kein Problem gibt und
man kann seinen Anteil wohl verkaufen, wenn
- der Käufer die Rechte und Pflichte vollständig übernimmt
- Keine von Parteien ein Sonderrecht im Grucdbuch eingetragen
bekommen hat, daß er mehr Recht als der Andere bezüglich des
Verkaufes hat.
Wie schon gesagt bin ich jur. Laie, kann mich deshalb über die Thematik nicht qualifiziert streiten; trotzdem hege ich aus diversen Gründen an Deiner bzw. der Aussage des Notars leise Zweifel. Einer der Gründe: Die Wohnung ist mit einer Hypothek belastet. Ziemlich sicher haften die beiden Eigentümer gesamtschuldnerisch gegenüber der Bank. Dabei muß man jedem Menschen zubilligen, selbst zu entscheiden, mit wem er solche Verpflichtung eingeht.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
grundsätzlich kannst Du Deinen halben Anteil zwar auch ohne Zustimmung Deiner Ex-Frau verkaufen - aber wohl nur theoretisch. Wie Wolfgang Dreyer schon sagte, wird es u.a. Probleme mit der finanzierenden Bank geben. Möglicherweise aber auch mit der Ex: denn eigentlich steht ihr eine Nutzungsentschädigung zu.
Um die Kuh auf Dauer vom Eis zu bekommen, dürfte nur die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft in Frage kommen. Hier kannst Du dann durchaus mitbieten, bist im Erfolgsfall anschließend alleiniger Eigentümer und kannst mit der Wohnung machen was Du willst.
Ich würde auf jeden Fall aber Beratungsgespräche mit einem Notar (bzw. vorab dem Scheidungsanwalt) und der finanzierenden Bank bzw. einem Finanzierungsberater suchen.
Freundliche Grüße
wolle