Verkauf eines angemeldeten KFZ - EILT

Angenommen, ein Käufer möchte ein noch zugelassenes KFZ sofort kaufen und mitnehmen. Wie kann sich der Verkäufer, der zwar mit dem Käufer im Vertrag vereinbart hat, dass das KFZ an einem bestimmten Tag umgemeldet wird, sich davor schützen, dass er bzw. seine Versicherung haften muss, wenn der Käufer mit dem Auto einen Unfall verursacht?

Wie liegt die Rechtslage eigentlich bei einer Probefahrt, bei der ein Käufer einen Unfall verursacht? Muss die Versicherung des Verkäufers zahlen, oder kann er sich davor schützen?

Vielen Dank für euere Hilfe

gruß Isolde

Einen wirksamen Schutz vor fehlender Ummeldung zu vereinbarter Zeit
gibt es nicht. Passiert ein Unfall, haftet die Versicherung des
Verkäufers - die Versicherungsnachteile (Rückstufung) müssen
schuldrechtlich, also gegebenfalls per Klage, gegen den Käufer
geltend gemacht werden.
Auch bei Probefahrten kommt die Haftpflichtvers. des Verkäufers auf -
inwieweit sie sich Regress beim Probefahrenden verschaffen kann,
hängt von dem Grad des Verschuldens des Probefahrers und einer
etwaigen Vereinbarung zwischen Verkäufer und Interessent ab…

Gruß

Torsten

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Hallo Isolde,

Angenommen, ein Käufer möchte ein noch zugelassenes KFZ sofort
kaufen und mitnehmen. Wie kann sich der Verkäufer, der zwar
mit dem Käufer im Vertrag vereinbart hat, dass das KFZ an
einem bestimmten Tag umgemeldet wird, sich davor schützen,
dass er bzw. seine Versicherung haften muss, wenn der Käufer
mit dem Auto einen Unfall verursacht?

Wie Torsten schon sagte:
Das Auto abmelden ist der einzige wirksame Schutz!
Fahr mit dem Käufer zu deiner Zulassungstelle, melde das Auto ab, der Käufer holt sich gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen und gut is.

Ein Kfz NIE NIE NIE angemeldet verkaufen!!!

Grüße von
Tinchen

Bei der Probefahrt haftet der Farhzeughalter (am besten mitafahren und
sich vorher den Führerschein zeigen lassen).

Im Kaufvertrag unbedingt das Datum und die UHRZEIT der Übergabe
festhalten. Dann UMGEHEND die Versicherung kündigen. Der Käufer
verpflichtet sich den Wagen umgehend umzumelden.

Viele Grüße
Chili

Hallo,

ich selbst hab es auch immer gemacht und nie Probleme gehabt, aber es ist dringend davon abzuraten.

Ein Arbeitskollege hat auch einen angemeldeten Wagen verkauft, der wurde gleich weiterverkauft, nicht umgemeldet und er durfte die Steuern zahlen. Die ganz exakten Details weiss ich jetzt nicht mehr ist schon länger.

Es gab viel Ärger, er ist dann letztlich rausgekommen und hat sogar die Steuern wiederbekommen, da war irgend eine Schieberbande drin, die aufgeflogen ist.

Gruß Voker