Ich habe bei Ebay eine Original-Musikcassette zum Versteigern eingestellt. Damit der Verkäufer den Interpreten auch am PC oder MP3-Radio hören kann, wollte ich den Original-Datenträger zusätzlich als MP3 auf einer gebrannten CD in digitalisierter Form dazugeben.
Ich habe also den Original-Datenträger (keine Kopie) und die selben Lieder als MP3 konvertiert angeboten.
Die Artikel wurden von Ebay entfernt, mit dem Hinweis, dass die „Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“ den Verkauf als rechtswidrig eingestuft hätte.
Nun bin ich aber der Meinung, dass mit dem von mir gekauften, originalen, bis zu einem gewissen Grad machen kann was ich will. Zumindest kann ich aus den Original-Files MP3 konvertieren und diese (gemeinsam mit dem Original-Datenträger) zum Verkauf anbieten. Das war zumindest bisher meine Meinung.
Nun bin ich aber der Meinung, dass mit dem von mir gekauften,
originalen, bis zu einem gewissen Grad machen kann was ich
will.
Richtig : Bis zu einem gewissen Grad, nämlich zu der Stelle, wo Du über die normale Nutzung zu privaten Zwecken hinausgehst. Für Dein ganz privates Musikhören darfst Du Dir CDs, Cassettenabklatsche oder sonst was herstellen, Du darfst diese aber nicht weitergeben - auch nicht umsonst. Inzwischen ist die Sache sogar noch verschärft worden, indem Du kopiergeschützte Tonträger, wie DVD/CD, gar nicht mehr kopieren darfst.
Zumindest kann ich aus den Original-Files MP3 konvertieren und diese (gemeinsam
mit dem Original-Datenträger) zum Verkauf anbieten. Das war zumindest
bisher meine Meinung.
De facto machst Du doch nichts anderes, als den von Dir erworbenen Original- Tonträger zu vervielfältigen und die Kopie unter die Leute zu bringen. Das ist eine Nutzung, die Dir als Käufer der ursprünglichen Kassette nicht zusteht (und das müsste so eigentlich auch irgendwo auf dem Inlet stehen - vorsicht, Augenpulver!). Auf die Spitze getrieben ist das, was Du da tun willst, eine Reproduktion zum Zwecke des Verkaufs - und die Lizenz dafür ist um einiges teurer als der reine Kaufpreis des Originals.
Es rollt auch überhaupt keine Spiele, dass Du nur eine Kopie ziehen und diese als Dreingabe veräußern willst - erwischt Dich ein Abmahnonkel dabei, wie Du so etwas öffentlich anbietest, bekommst Du liebe Post mit angeheftetem Überweisungsträger. Den dürftest Du dann allerdings beliebig oft kopieren
und dass Ibäh so etwas nicht gebrauchen kann, sollte auf der Hand liegen - sie wären gewaltig in der Eieruhr, wenn sie das zuließen,
Wie funktioniert das eigentlich mit den Abmahnseppeln?
Mal angenbommen jemand hat kein Impressum,
die Seppel mahnen dies an.
Wie wollen sie den das beweisen das hier kein Impressum war?
Ist doch irgendwie als soll ich beweisen das ich in meinem Leben nie in New York war. Ich kann doch nicht beweisen das ich etwas nie war.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es stimmt ja, dass ich die MP3-CD weitergebe. Aber doch nur gemeinsam mit dem Original. Und da sowohl ich als auch der neue Besitzer MP3s erstellen können, spielt es doch keine Rolle, ob ich sie ihm gleich mitliefere.
Und da sowohl ich als auch der
neue Besitzer MP3s erstellen können, spielt es doch keine
Rolle, ob ich sie ihm gleich mitliefere.
Nein. Du darfst nur dann eine Kopie (von einem nicht kopiergeschützten Original) für jemand anderes machen, wenn er zu Deinem persönlichen Freundeskreis gehört.
Du dürftest also beispielsweise eine Kopie für Dich ziehen und behalten. Und eine für Deinen Skatkumpel. Aber keine für einen Dir unbekannten Käufer - das muß der schon selber machen.
Übrigens auch keine Kopien für alle Mitglieder vom Schützenverein - das wäre ein wenig zu viel des guten.
zusätzlich zu den schon gegebenen Antworten: es ist eigentlich für Deinen Fall völlig irrelevant, ob das was Du da verkaufen wolltest rechtens ist oder nicht (ich hätte eher gedeacht, dass es rechtens ist. Es könnte ja Deine eigene Sicherheitskopie sein, die Du ja beim Verkauf des Originals bestimmt vernichten müsstest …).
Ebay hat das Hausrecht bei den dort eingestellten Auktionen. Grundsätzlich ist bei ebay alles was selbstgebrannt (CDs, DVDs) oder selbstaufgenommen (Video, MCs) oder sonstwie mit Daten beschriftet (Festplatte) ist, verboten.
Hier der Auszug aus den ebay-AGB:
Es ist verboten, bei eBay beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, Minidiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden.
Das Gleiche gilt für Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material.
Beispiele (Liste nicht abschließend)
* Musiksammlungen auf CD-R
* Die kopierte Staffel einer Fernsehserie auf einem Datenträger
* Eine Sammlung von Freeware- oder Shareware-Programmen auf einer CD-R
* Die VHS-Kopie eines Spielfilms, den Sie im Fernsehen aufgezeichnet haben
* Fotokopien von Kurs- oder Lehrgangsunterlagen
Hinweis
Die Entscheidung, ob Angebote mit diesem Grundsatz im Einklang stehen, liegt allein bei eBay. eBay behält sich vor, Angebote zu entfernen, die gegen diesen Grundsatz verstoßen.