Hallo,
ich versuche hier mal „Erste Hilfe“ zu leisten auch wenn das Thema „Erbbaurecht“ schon wieder einige Zeit hinter mir liegt.
Mein Tipp: unbedingt ein wenig nach dem Begriff googlen und sich Zeit zum lesen nehmen. Das Thema ist unfangreich, aber man bekommt viele gute Zusammenfassungen im Netz die sehr gut weiterhelfen.
- Fall
Wenn der Erwerber (B) Gebäude und Grund und Boden kaufen will, dann muss er zum Beispiel 100.000 € an A zahlen für das Gebäude und 50.000 € an die Kirche für Grund und Boden. Das Erbbaurecht erlischt?
ANTWORT: Das Erbbaurecht geht auf B über und erlischt nicht. Die Kirche kann B ein Angebot machen - in der Praxis aber sehr unwahrscheinlich. Die Kirche ist normalerweise nicht an einem Verkauf interessiert. A kann das aber egal sein … 
- Fall
B möchte das Gebäude kaufen und Erbbauzins an die Kirche :zahlen. Das heißt er wird nicht Eigentümer vom Grund und
Boden. Sondern Eigentümer des Gebäudes und Erbbauberechtigter.
ANTWORT: Genau das ist richtig. Mit allen Rechten und Pflichten.
Er zahlt 100.000 € an A für das Gebäude und ab sofort jährlich 1.000 € Erbbauzins. Was ist mit dem Erbbaunrecht? Ist es von A auf B übergegangen?
ANTWORT: JA - hier nochmal googlen über die rechtlichen Schritte.
Aber hätte dann A einen höheren Preis verlangen müssen? Zum Beispiel 100.000 € für das Gebäude und X € für das
Erbbaurecht?
ANTWORT: Hier unbedingt ein Gutachten erstellen lassen und bitte, bitte einen spezialisierten Fachmann zu rate ziehen. Lieber 800,- € investieren und den genauen Wert des Hauses kennen. Ein Haus mit Erbpachte zu verkaufen ist in der Regel ein wenig komplizierter (für B) und wenn A den Verkehrswert kennt ist das eine gute Grundlage für gute Verhandlungen.
Geht davon aus, dass ich A bin und mein Haus verkaufen will Aber ich weiß nicht, ob ich nur einen Preis fürs Gebäude verlangen muss, oder das Erbbaurecht auch einen Wert hat, denn ich verlangen kann.
ANTWORT: JA - auch das Erbbaurecht hat einen „Wert“ bezogen auf ie Restkaufzeit und der Höhe des Erbbauzins. Hier gibt es eindeutige Berechnungsgrunflagen.
Mein Hauskauf ist damals an pers. Problemen gescheitert - ich war B und konnte relative schnell den Zeitwert des alten Hauses + den Wert der Erbpacht errechnen (ca. 90.000,- Haus + 25.000,- Erbpacht) - soviel hätte mich das Haus gekostet.
Also als erstes ein Gutachten erstellen, einen guten Anwalt bzw. Notar für Erbbaurecht suchen und sich informieren. Evtl. auch mal bei der Kirche nach einem Ansprechpartner suchen.
Danach viel Glück beim verhandeln - und hier ne Rückmeldung geben. 
Beste Grüße.
Florian