hallo und schönen guten tag,
ich habe mal eine frage zu einem fall, wie er geschehen könnte.
es würde mich freuen, wenn sich jemand finden würde, der dazu einen tipp geben könnte. das wäre prima!
also, angenommen, ein artikel (z.b. videorekorder) wird über das internet als gebraucht und privat inseriert. es meldet sich jemand und möchte das gerät gern kaufen. das gerät wird vor versand getestet, es läuft einwandfrei und wird eingetütet.
ein paar tage später erreicht den verkäufer ein mail mit folgendem wortlaut:
_[…] der Rekorder hat sich als defekt erwiesen. Die Kassetten werden nicht abgespielt, sondern sofort wieder ausgeworfen. Dieser Defekt ist als Ihnen bekannt vorauszusetzen. Das Geschäft wäre somit zivilrechtlich eine arglistige Täuschung und strafrechtlich als Betrug zu werten. Bitte überweisen Sie den Kaufpreis nebst Versandkosten von insgesamt 33,90 Euro bis zum 19.05,2008 zurück auf mein Konto und teilen mit, ob Sie das defekte Gerät nebst Kassetten zurückerhalten wollen. Sollte ich bis zum 19.05.2008 keine positive Antwort von Ihnen hören, werde ich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
xy_
wie könnte der verkäufer auf so eine mail reagieren?
ist die unterstellung rechtens, es handele sich um betrug?
was hat der staatsanwalt damit zu tun?
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