Guten Morgen,
wenn man ein Anteil an einem Haus verkaufen möchte, das einer Erbengemeinschaft gehört, wie ermittelt man den Preis, dass es nicht nachher eine gemischte Schenkung ist?
Wie wirkt es sich auf den Preis aus, wenn dem Verkäufer auf seinen Anteil ein Bruchteilsnießbrauch eingetragen ist?
Wer ist für eine rechtssichere Beratung der richtige Ansprechpartner?
Ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Danke und Grüße
Chris