Verkauf eines in Pension gegebenen Rindes?

Hallo,

ich habe vor ca. 18 Monaten mein Rind bei einem Bekannten in Pension gegeben. Ich habe mich dann schließlich leider nicht mehr um das Tier gekümmert und der Bekannte hat das Tier nach 6 Monaten an einen Bauern verkauft. Nun habe ich ihm natürlich gesagt, dass er mir mein Tier bezahlen möge, da es auch im Zuchtbuch eingetragen ist, aber er verneinte. Er wollte mir auch nicht sagen, an welchen Bauern er die Kuh verkauft hatte. Nun habe ich kürzlich per Zufall die Adresse des Bauern rausbekommen und ihm um eine Stellungnahme gebeten. Er sagte mir , dass er das Tier von meinem Bekanntem für 1800 DM gekauft habe, lediglich eine Kopie des Rinderpasses und keine Zuchtpapiere von dem Bekanntem bekommen habe. Er wurde wegen des Passes damit ruhig gehalten, dass er den Original Pass später erhalten soll.
Nun ist es ja aber so, dass ich der Besitzer bin und Pass und Zuchtpapiere habe.
Kann ich nun einfach zu dem Bauern fahren und mir das Tier aus dem Stall holen? Oder muss er mir das Rind nochmal abkaufen? Oder habe ich Pech und kriege gar nix wieder???
Bitte Schnell antworten, falls der Bauer die Kuh sonst fortschafft.
Vielen Dank im Voraus
Rodja

was die Landwirtschaft angeht (Zuchtbuch usw) kenne ichmich zuwenig aus. Ich unterstelle aber, daß der Originalpaß einem KFZ-Schein gleichzusetzen ist. Wenn dem so ist, dann macht sich der Bauer strafbar (BSE!), denn ein Tier ohne Paß zu verkaufen, wäre illegal.

In jedem Fall rate ich Dir gleich einen Anwalt einzuschalten. Da kommen nämlich sowohl zivil- als auch strafrechtliche Fragen auf, die geklärt werden müssen. Unterschlagung Deiner Kuh? Betrug gegenüber dem Bauern? Ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff) und einiges mehr! Bedenke aber, daß der Typ gegenüber Dir einen Ersatz der Fütterungskosten für sechs Monate hat. Also, gehe gleich zum Anwalt!

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RE: Stallmiete
Hallo Rodja,
Dein Bekannter hätte das Tier nicht so einfach verkaufen dürfen. Da Du Dich anscheinend nicht mehr gekümmert hast, hätte er Dir eine Frist setzen müssen um entweder das Tier zurückzunehmen oder Stallkostenzu verlangen. Jetzt sind aber Tatsachen geschaffen worden. Versuche eine gütliche Einigung. Bedenke, das die Gegenpartei Stallkosten geltend machen kann und wird. (6 Monate a 100,- = 600,-) Der neue Besitzer wird bei einer Rückgabe ebenso Stallkosten berechnen(12x100,-= 1200,-), da sind Deine DM 1800,- schon weg, rechne noch anwaltskosten dazu um die Sache durchzufechten und du machst Verlust. Du mußt versuchen von Deinem Bekannten der die Kuh weiterverkauft hat einen Teil des Erlöses abzuverlangen. Mit den Papieren und dem Hinweis auf den illegalen Verkauf hast Du eigentlich Druckmittel dazu.
Gruß elmore

Hi Rodja,

du bist nicht Besitzer dieser Kuh sondern Eigentümer (sofern du das mit diesem Pass belegen kannst)

Der Besitzer ist momentan der Bauer der die Kuh in seinem Stall stehen hat, und von diesem kannst du als Eigentümer auch die Kuh herrausverlangen (Herausgabeanspruch ist im BGB geregelt).

Kosten für die unterbringung müßtest du höchstens für die 1. Unterkunft zahlen, aber der Bauer der die Kuh jetzt hat dürfte keinen Anspruch gegen dich geltend machen können.

Viele Grüße
Michael

PS: Ich bin kein Jurist!

…Jetzt sind aber Tatsachen geschaffen worden…
Versuche eine gütliche Einigung.

Hallo Elmore,

das sehe ich anders. Zumindest mit dem Verkauf des Rindes wurden keine Tatsachen geschaffen. Da hat jemand fremdes Eigentum hinterzogen und verkauft. Der Kaufvertrag ist nichtig.

Mit dem Bauern, in dessen Stall das Tier jetzt steht, hat der rechtmäßige Eigentümer nichts zu tun. Ob und wie der wieder zu seinem Geld kommt ist seine eigene Angelegenheit.

Der Versuch einer gütlichen Einigung ist immer vernünftig. Selbst wenn man damit keine Maximalforderungen durchsetzt, ist das oft der billigste und schnellste Weg. Umso mehr, weil in der Landwirtschaft nach wie vor vieles mündlich vereinbart wird. Da will schon mal jemand einen Satz dergestalt gehört haben, das Tier zu verkaufen, wenn der Eigentümer sich nicht innerhalb bestimmter Zeit wieder meldet.

Im Zweifel ist der Weg zum Anwalt fällig. Sollte aber jemand sein, der sich mit den einschlägigen Gepflogenheiten auskennt.
Gruß
Wolfgang

Hallo Rodja,

wenn der Bauer bei dem Kaufvertrag mit Deinem Bekannten über das Rind gutgläubig war, ist er Eigentümer geworden und Du hast Dein Eigentum verloren (§ 932 BGB).

Ob sich die Bösgläubigkeit aus der Tatsache herleiten läßt, daß der Bauer wegen der Übergabe der Original-Papiere vertröstet worden ist, scheint mir sehr zweifelhaft zu sein, denn die Papiere haben keine dem Kfz-Brief vergleichbare Funktion.

Du hast natürlich Schadensersatzanprüche gegen Deinen Bekannten, der Dich um Dein Eigentum gebracht hat. Gegenansprüche auf Futtergeld, Gräsungsgebühren hat er nur dann, wenn dies vereinbart war. Wenn Du einen Klausurfall schilderst, melde Dich noch mal, damit wir evtl. Verwendungsansprüche diskutieren.
Gruß
Wilhelm

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