Verkauf eines Sonnenstudios

Liebe Experten,

wahrscheinlich kommt es ganz auf den Einzelfall an, aber können Sie mir sagen, wie der Verkauf eines bsplw. Sonnenstudios in der Einkommensteuer angesetzt wird?

Wird der Verkaufserlös, der Buchwert etc. angesetzt? Meiner Meinung nach der Verkaufserlös, unabhängig davon, ob wieviel man abgeschrieben hat.

Gab es nicht einmal eine Regelung die besagte, dass man - wenn man innerhalb 3 (?) Jahren etwas neues erwirbt - diesen Erlös in irgendeiner Form verrechnen kann?

Danke für Ihre Hilfe!

Anna

Hallo Anna,

wahrscheinlich kommt es ganz auf den Einzelfall an

So ist es!

können Sie mir sagen, wie der Verkauf eines bsplw.
Sonnenstudios in der Einkommensteuer angesetzt wird?

Ganz grob gesagt:

Wenn es sich um ein Enzelunternehmen handelt, ist der Gewinn der Veräusserungserlös abzgl. Eigenkapital.

Das Eigenkapital wird aus der zu erstellenden Schlussbilanz genommen, wenn der Verkäufer bestimmte Aktiva oder Passiva nicht übernimmt, beeinflusst das den Veräusserungsgewinn.

Usw. …

Der Veräusserungsgewinn stellt dann im Regelfall Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar (§ 15 i.V.m. § 16 EStG) und ist dann evtl. Tarifbegünstigt (1/5-Regelung, „halber“-Steuersatz).

Gab es nicht einmal eine Regelung die besagte, dass man - wenn
man innerhalb 3 (?) Jahren etwas neues erwirbt - diesen Erlös
in irgendeiner Form verrechnen kann?

Da fällt mit nur § 6b EStG ein, der käme aber nur zur Anwendung wenn Grund und Boden oder Gebäude mitveräussert werden.

Grüße
Chris