Verkauf ETW - Kauf Haus

Wir haben vor ca. 4 Jahren eine ETW gekauft und möchten diese nun verkaufen und ein EFH erwerben. Wie lässt dich dies „banktechnisch“ am besten lösen. Darlehen ETW läuft noch ca. 6 Jahre, Haus müsste auch finanziert werden. Wir möchten nicht über Monate hinweg mit einer Doppelbelastung leben, falls sich die ETW nicht kurzfristig verkaufen lässt. Hat jemand einen Rat?

hallo!

mit dem risiko „haus gekauft, etw noch nicht verkauft“ werdet ihr leben müssen. die zeiten, in denen einem immobilien aus der hand gerissen wurden, sind erstmal vorbei (es sei denn, ihr verkauft deutlich unter wert…). mit einer gewissen zeit des „parallelzahlens“ solltet ihr euch anfreunden (muß nicht so sein, aber erfahrungsgemäß kommt es so).

nach vier jahren die finanzierung zu wechseln, bedeutet im allgemeinen einen nicht unerheblichen monetären verlust. je nachdem, wie hoch zins- und tilgungsrate angesetzt waren, habt ihr erstmal für die bank, nicht aber für euer eigentum gezahlt. die nebenkosten durch den erwerb der etw sind auch „weg“, die zahlt einem kein käufer zurück. dieser „mißeffekt“ muß euch klar sein.

was euch erstmal bleibt, und das würde ich vor allem anderen empfehlen:
redet mit der bank, mit der ihr die etw finanziert habt. nehmt unterlagen mit von dem haus, das ihr kaufen wollt. rechnet nicht nur mit dem kaufpreis plus nebenkosten, sondern vor allem auch - realistisch!!! - mit renovierungs- und sanierungskosten. ihr müßt erstmal wissen, wie hoch euer finanzierungsbedarf (und damit die monatliche belastung) insgesamt sein wird, um abschließend zu entscheiden, ob ihr euch den wechsel wirklich antun wollt.
möglicherweise, wenn das angebot überzeugt, erklärt sich die bank bereit, das darlehn „umzuschichten“, heißt: wenn die etw verkauft ist, den restlichen darlehnsbetrag auf das haus zu übertragen und das „delta“ (=fehlender finanzierungsbetrag) mit einem neuen darlehn zu bedienen.
wenn alles gut geht und die bank gnädig ist, verzichtet sie auf eine vorfällgikeitsentschädigung. wenn ihr monetärer verlust allerdings zu groß wird, dann wird sie das nicht tun.
die meisten banken haben auch eine angeschlosssene immo-abteilung, da kann es ratsam sein, daß sich einer der immo-herren die neue hütte mal anschaut, um sie bewerten/einschätzen zu können. möglicherweise nimmt der immo-bereich der finanzierenden bank auch die etw ins portfolio auf (dann verdienen die gleich doppelt, also am verkauf mit).
auf alle fälle solltet ihr mit der finanzierenden bank einen genauen „schlachtplan“ aufstellen für den fall, daß das haus schon gekauft ist und finanziert werden muß, die etw aber noch nicht verkauft ist und ebenfalls noch finanziert werden muß.
rechnet mal mit einem parallellauf von ca. 6 monaten - wenn ihr das stemmen könnt, dann könnte das passen.

die „schlechteste“, wenngleich sicherste alternative, nämlich ERST die etw zu verkaufen und DANN über einen hauskauf nachzudenken bzw. diesen zu vollziehen, verursacht i.a. nicht unbeträchtliche zusatzkosten (vorfälligkeit, u.a. auch mietzahlungen für die zeit zwischen etw und haus, umzug, einlagerung etc.).

ihr könntet natürlich die etw auch vermieten, um damit die darlehnsraten abzudecken und parallelbelastungen zu vermeiden. je nachdem wie solvent man ist, kann man sich das leisten. oder auch nicht. zu klären wäre dann allerdings erst recht, ob die bank da mitspielt.

saludos, borito

die „schlechteste“, wenngleich sicherste alternative, nämlich
ERST die etw zu verkaufen und DANN über einen hauskauf
nachzudenken bzw. diesen zu vollziehen, verursacht i.a. nicht
unbeträchtliche zusatzkosten (vorfälligkeit, u.a. auch
mietzahlungen für die zeit zwischen etw und haus, umzug,
einlagerung etc.).

Ich habe so eben eine ETW erworben, da das neue Haus des Verkäufers aber erst im Juli fertig ist, haben wir uns auf einen Übergabetermin am 1. Juli geeinigt.

Will sagen, ich warte also 4 Monate auf meine Wohnung. Der Kaufvertrag ist dennoch beschlossen.
Das sollte man bei dieser Überlegung berücksichtigen, dass der Käufer je nachdem auch bereit ist zu warten.

Gruß Angelo

Ja, ich merke schon, dass muss gut überlegt sein. Vielen Dank für die Tipps!

ja, klar - die variante gibt´s natürlich auch. ist auch schön, wenn so etwas eintritt und für beide seiten „paßt“. nur: verlassen sollte man sich nicht darauf bzw. nicht damit „rechnen“.

wir hatten nämlich den umgekehrten fall, wo es der voreigentümer sehr eilig hatte - das hieß dann alles einen monat zwischenlagern und bei bekannten „unterkriechen“. war eine erfahrung, aber ein zweites mal muß das nicht sein.

will sagen: wenn preis und konditionen stimmen, dann kann man durchaus so eine variante wählen. sobald aber nur einer von beiden „bluten“ muß, wird´s meistens nichts mehr. und je länger der zeitpunkt der übergabe/überschreibung in der zukunft liegt, desto kritischer wird´s.

saludos, borito