Folgender Sachverhalt: Verkauf einer Eigentumswohnung; Einigung mit Käufer erzielt; Beauftragung Notar erfolgte durch Verkäufer auf Bitte des Käufers, da dieser nicht ortsansässig war; 2 Tage vor Notartermin Absage durch Käufer; entstandene Notarkosten ca. 600 EUR; Weigerung Käufer, diese zu übernehmen mit der Begründung, er habe nicht beauftragt. Wie ist die Rechtslage?
Der Notar wird sich an den Verkäufer halten, da dieser den Termin veranlaßt hat. Meiner Meinung nach, könnte der Verkäufer den Käufer dafür in Regreß nehmen. Hier sollte ein Anwalt eingeschlatet werden, da es auf die Beweisbarkeit ankommt.
Hi,
woraus ergeben sich denn die 600€?
So ein Termin dauert kaum länger als eine Stunde und bei einem Stundensatz von 250€ wären das… Moment 1*250, das wären ca. 250€.
Zumal sich der Notar sicherlich nicht eine Stunde lang an den Eiern gespielt hat und nur wartete. Er hat sicherlich in der Zwischenzeit an anderen Dingen gearbeitet, was aber irrelevant ist. Eine Stunde wurde gekauft und die muss bezahlt werden.
Man sollte dem 250 anbieten allein für den Fall, dass man es vom Käufer nichts zurück erhält.
Zur Frage selber: Der Vertragspartner ist erst einmal der Auftraggeber, also der Verkäufer. Also muss der Verkäufer erst einmal den Notar bezahlen
Der Verkäufer hat wiederum einen mündlichen Vertrag mit dem Käufer „Bitte beauftrage Du den Notar.“ Also kann sich der Verkäufer an den Käufer wenden zwecks Rückzahlung.
MFG