Verkauf Garage auf separatem Flurstück

Das ganze Thema ist mir wohlbekannt. Ich habe einen Kunden, der u.a. im Osten Baustoffe fördert und der sich dementsprechend schon zu Zeiten der Wende größere Grundstücke mit entsprechenden „Bodenschätzen“ gesichert hatte. Der vorausgehende VEB hatte einigen Mitarbeitern auf dem dargestellten Wege erlaubt, auf seinem Grund Häuser zu bauen - an Waldrändern, am Ufer eines bereits vorhandenen Baggersees usw.). Irgendwann hat man sich zusammengesetzt und die Sache dergestalt beordnet, daß die Bewohner den Grundstücksteil unter dem Haus und ein bißchen drumrum für einen fairen Preis erwerben konnten. Blöd (für mich) war nur, daß wir auf dem ganzen Areal Grundschulden zur Besicherung unserer Kredite hatten eintragen lassen und so mußten wir für jeden Furz (inkl. der 20 Quadratmeter für ein Umspannhäuschen der Bahn) Pfandentlassungen erteilen.

Das ist hier m.E. aber eher nicht relevant, weil es sich hier dem Anschein nach um eine andere Konstruktion handelt, d.h. um die klassische Konstruktion Mehrfamilienhaus zzgl. Garagenanlage mit einem Grundstück je Garage, wofür ja auch der eingangs Umstand spricht, daß die Garage auf einem eigenen Flurstück wohnt.

Aber auch hier gilt das von mir gesagte: der Notar ist genau dafür da, um auf rechtliche Fallstricke hinzuweisen und sofern es da ein Thema mit Bauten auf fremdem Grund gibt, wird er so beraten, daß für keine der Parteien ein Nachteil entsteht - zumindest kein offensichtlicher, denn natürlich kann es am Ende so sein, daß sich die Parteien auf einen Preis oder ein Procedere einigen, das objektiv betrachtet für eine Partei nachteilig ist.

Als Forum können wir da hingegen nicht viel leisten. Wir können hier nicht Grundbücher und Verträge prüfen und vor dem Hintergrund früheren oder aktuellen Rechts Handlungsempfehlungen geben oder gar Vertragsbausteine entwickeln.

Und um es ganz klarzustellen: natürlich ist es sinnvoll, jemanden nach Ideen und Ratschlägen zu fragen, aber in diesem Fall ist der Ratschlag, sich an den Notar zu wenden, ganz besonders hilfreich und sinnvoll, weil der Notar ohnehin einzuschalten ist und der eben genau (auch) die Aufgabe hat, auf rechtliche Probleme hinzuweisen und diese mit geeigneten Formulierungen zu umschiffen.

Gruß
C.

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Die „amtliche Vermessung“ kann hier gespart werden. Die ist schon durch die Flurstückseigenschaft gegeben.

Und ich glaube wir stochern Alle mit der Stange im Nebel.
So lange wir den Inhalt des Grundbuches nicht kennen, ist ein Rat nicht möglich. Es kann alles Mögliche sein - oder auch nicht.

Auch die Thematik „Garagenhof“?

1960 wurden Mehr-Fam.-Häuser mit Garagenanlage gebaut? Bei den paar Autos, die es zu dieser Zeit gab? (Das betrifft Ost und West, aber ganz besonders stelle ich das im Osten in Abrede.)

Der Ratschlag eines Notars kostet Geld.
Wenn es aber eine typische DDR-Konstruktion ist - dafür spricht die Jahreszahl 1960/62 und der Begriff „Garagenhof“ -, dann braucht es keinen Notar zum Verkauf der Garage, sondern lediglich die Zustimmung zum Verkauf vom Grund- und Boden-Eigentümer oder dessen Vertreter.

Die etwas „konfusen“ weiteren Antworten des Fragestellers sagen mir, daß hier ordentlich aneinandervorbei geschrieben wurde.
UP-Frage: Ost-Recht
Antworten: West-Recht

Wenn das Grundstück in Garagengröße (ca. 15 qm) im Eigentum der verkaufswilligen Rentnerin wäre, dann stünde auch ihr Name im Grundbuch.
Dem ist aber ganz offensichtlich nicht so, sonst bräuchte der Fragesteller @DvdH nicht so rumzueiern.

Ich würde @DvdH raten, erstmal bei der Stadt/Gemeinde oder dem Grundbuchamt die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Grund und Bodens, auf dem die Garage wohnt (köstlicher Ausdruck :wink: ) zu erfragen.

Die umfassende Beratung gehört zur Beurkundung dazu.

Steht er nicht drin? Dazu wurde m.E. noch nichts gesagt.

Schadet sicher nicht. Ich hatte aber die Formulierung, daß die Garage von einer Rentnerin verkauft wird, so verstanden, daß sie auch Eigentümerin ist. Die typische DDR-Garagensituation bestand ja eher darin, daß das Grundstück in der Regel der Gemeinde gehörte und jemand anderem die Garage. Daß man die nicht einfach weiterverkaufen kann, sollte sich doch inzwischen in der ehemaligen DDR herumgesprochen haben, zumal das Schuldrechtanpassungsgesetz seit 2007 gilt. Will sagen: ich bin eigentlich geneigt, den Inhalt einer Frage bis auf Widerruf/Widerlegung als Arbeitshypothese zu übernehmen und dann wäre die Rentnerin die Eigentümerin. Aber wie gesagt: es schadet nicht, sich erst einmal einen Überblick über die Gesamtsituation zu verschaffen.

Gruß
C.

C. hat es verstanden, Gudrun nicht. Und rumgeeiert wird hier auch nicht - die Aussage war klar und deutlich. Grundbuch enthält das Flurstück, verkauft werden soll das Stück mit Garage drauf. Und C. hat wiederum Recht damit, dass WWW dazu „verkommen“ ist, sein Wissen auf mehr oder weniger freundliche Art an den Fragesteller zu bringen. Ob es nun relevant ist oder nicht, spielt anscheinend keine Rolle mehr. Gerne streitet man sich dann auch noch, wie auch in diesem Artikel im Verlauf zu sehen. Ich nehme für mich mit - Notar fragen und fertig. Damit ist das Thema für mich hier erledigt und ich bedanke mich bei allen konstruktiven Teilnehmern dieses Gesprächs für die hilfreichen Vorschläge.

//Thema abgeschlossen//

wäre nett, wenn du uns noch mitteilen könntest was da rausgekommen ist, denn nur so können wir darua lernen.

Vor dem Notra könnte noch eine Frage bei Grundbuchamt eine Option sein. Die dortigen Rechtspfleger dürfen zwar keine Rechtlichen Beratungen Abgeben, aber ab und zu ein Tipp oder Hinweis machen diese wenn sie gut drauf sind.

je nachdem wie das dort gelaufen ist kann man sich überlegen ob und wie man mit der Sache weiter verfährt.

Toll.

Eben nicht.
Wer hat denn als erster von „Garagenhof“ gesprochen?
Das ist ein terminus technicus.
Rückfrage dazu: keine Antwort.

Auch dazu hatte ich ausdrücklich nachgefragt.
Keine Antwort.

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Könntst du uns bitte mitteilen wie der Stand dier dinge derzeit ist?

Danke