Liebe Experten,
Person X ist Eigentümerin eines Autos, das in D auf sie zugelassen ist. X hat 2 Wohnsitze, einen in D und einen in NL. X möchte ihr Auto in NL verkaufen. Gibt es Besonderheiten (im Vergleich zu einem Verkauf in D), die X dabei beachten muss?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Christoph
Hi
Ich würde „Person X“ empfehlen sich über NL-Recht insbesondere das Kaufrecht zu informieren. Bei Neuware habe ich es erlebt, dass NL-Bürger immer ein Rücktrittsrecht hatten. Ist aber Jahre her, also nicht mehr aktuell.
Informier dich über dortige Gegenheiten. Wenn es Probleme geben sollte, wird es über ein NL-Gericht laufen, wenn es gegen dich ist.
BJ
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
schon an Zoll und Steuern gedacht?
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Hallo!
schon an Zoll
Zoll kann es da nicht geben.
Gruß
Tom
Danke! (o.w.T.)
Zoll kann es da nicht geben.
Zoll und Steuern
schon an Zoll und Steuern gedacht?
Darum geht es in der Tat. Einen Kaufvertrag abzuschliessen ist sicher nicht das Problem. Die Frage ist, gibt es besondere Formalitaeten (Einfuhrsteuern, technische Ueberpruefung etc.), die den Verkaeufer etwas angehen, oder kann der Verkaeufer schlicht die Nummernschilder abschrauben, Fahrzeug und Brief uebergeben und damit hat sich fuer ihn die Sache?
Danke!