Verkauf geerbter Möbel aus 2005 steuerpflichtig

Frage : z.B. Mutter ist 2005 verstorben. Haushalt wurde aufgelöst und u.a. geerbte Möbel i. Wert von ca. 18.ooo,- Euro( Biedermeierschränke, Kommoden, Tisch u. Stühle ) im Jahr u. Folgejahr veräußert. Zusätzlich wurde geerbten Schmuck für 3.100 verkauft.
Ist das nun steuerpflichtig gewesen?
Ist es wichtig, ob angestellt oder selbstständig ?

Muss man Quittungen bei Bar- Privatverkäufen mit Adressen aufbewahren?
Wird durch das Wiederholen einer Verkauftätigkeit innerhalb von 3 Jahren etwas ausgelöst ?
Danke für die Beantwortung

Frage : z.B. Mutter ist 2005 verstorben. Haushalt wurde
aufgelöst und u.a. geerbte Möbel i. Wert von ca. 18.ooo,-
Euro( Biedermeierschränke, Kommoden, Tisch u. Stühle ) im Jahr
u. Folgejahr veräußert. Zusätzlich wurde geerbten Schmuck
für 3.100 verkauft.
Ist das nun steuerpflichtig gewesen?

Kommt darauf an, wann die Mutter die Gegenstände angeschafft hat. Als Erbe tritt man die Rechtsnachfolge der Mutter an und übernimmt die Spekulationsfrist der Mutter. Ich gehe mal davon aus, dass die Anschaffung schon ziemlich lange her ist und somit keine Steuerpflicht.

Ist es wichtig, ob angestellt oder selbstständig ?

In diesem Fall nicht.

Wird durch das Wiederholen einer Verkauftätigkeit innerhalb
von 3 Jahren etwas ausgelöst?

Meines Wissens in diesem Fall auch nichts.

Frage : z.B. Mutter ist 2005 verstorben. Haushalt wurde
aufgelöst und u.a. geerbte Möbel i. Wert von ca. 18.ooo,-
Euro( Biedermeierschränke, Kommoden, Tisch u. Stühle ) im Jahr
u. Folgejahr veräußert. Zusätzlich wurde geerbten Schmuck
für 3.100 verkauft.
Ist das nun steuerpflichtig gewesen?

Kommt darauf an, wann die Mutter die Gegenstände angeschafft
hat.

es greift hier auf keinen fall die spekulationssteuer, da es sich um gebrauchsgegenstände des privatvermögens handelt.

ich kann mir auch ein auto kaufen und ein halbes jahr später wieder verkaufen mit gewinn, da tut sich steuerlich auch nix…

gruß inder

§ 23 EStG?

Frage : z.B. Mutter ist 2005 verstorben. Haushalt wurde
aufgelöst und u.a. geerbte Möbel i. Wert von ca. 18.ooo,-
Euro( Biedermeierschränke, Kommoden, Tisch u. Stühle ) im Jahr
u. Folgejahr veräußert. Zusätzlich wurde geerbten Schmuck
für 3.100 verkauft.
Ist das nun steuerpflichtig gewesen?

Kommt darauf an, wann die Mutter die Gegenstände angeschafft
hat.

es greift hier auf keinen fall die spekulationssteuer, da es
sich um gebrauchsgegenstände des privatvermögens handelt.

ich kann mir auch ein auto kaufen und ein halbes jahr später
wieder verkaufen mit gewinn, da tut sich steuerlich auch
nix…

Sehe ich anders: § 23 (2) EStG

„Andere WG“ umfasst vermögenswerte Vorteile wie Kunst-, Schmuck- und andere Wertegegenstände. U.a. auch PKW’s und seien sie gebraucht. Werden diese innerhalb der Jahresfrist verkauft, ist es ein steuerbarer und steuerpflichtiger Vorgang.

google ma nach:

spekulationsgewinne/ gebrauchsgegenstände

gibt ein paar urteile und ist glaube ich im jahressteuergesetzt 2011 explizit gelöst…

gruß inder

Googeln brauche ich nicht, dafür schaue ich in mein schlaues Buch.

Und so steht’s im Gesetz und in den Richtlinien und Hinweise. und die Urteile, die ich gefunden habe, besagen, dass diese Vorgänge der Einkommensteuer unterliegen können.

Beispiel Gebrauchtwagen: BFH-Urteil vom 22.04.08

Nachtrag:
Laut UP reden wir hier auch nicht über Dinge des täglichen Gebrauchs sondern über Wertgegenstände. Und diese bleiben trotz Jahressteuergesetz 2010 steuerbar und steuerpflichtig.

  1. Keine Spekulationsfrist mehr auf Gebrauchsgegenstände

"Kaufen Sie sich regelmäßig verbilligt einen Jahreswagen und verkaufen diesen innerhalb eines Jahres wieder mit Verlust weiter, dürfen Sie dem Finanzamt diesen Verlust bei den sonstigen Einkünften als Verluste aus einem privaten Veräußerungsgeschäft präsentieren. Solche Verluste können mit späteren Spekulationsgewinnen Steuer sparend verrechnet werden. Dass für Gebrauchsgegenstände die einjährige Spekulationsfrist gilt, hat der Bundesfinanzhof 2008 entschieden (Az. IX R 29/06).

Das ist neu: Diese Regelung soll ab Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010 greifen. Die Verkündigung dürfte Mitte Dezember 2010 erfolgen. Danach sind Verluste aus dem Verkauf von Gebrauchsgegenständen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist bei der Steuer tabu.

Steuer aktuell

Kein Spekulationsgewinn und -verlust für Gegenstände des täglichen Gebrauchs

Vor einigen Jahren hat ein Urteil des Bundesfinanzhofs für Aufsehen gesorgt, nachdem ein Steuerzahler Verluste aus dem An- und Verkauf eines Fahrzeugs innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist geltend machen durfte. Dieses Urteil soll nun durch eine Gesetzesänderung ausgehebelt werden.

"Im aktuell veröffentlichen Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2010 steht nämlich in § 23 EStG schwarz auf weiß, dass bei Spekulationsgeschäften (im Fachjargon als private Veräußerungsgeschäfte bezeichnet) Veräußerungsgeschäfte von Gegenständen des täglichen Gebrauchs ausgeschlossen sind.

Das bedeutet im Klartext:

Keine Verluste: Wird ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Verlust verkauft, dürfen diese Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Keine Steuern: Im Gegenzug müssen dann aber auch keine Gewinne mehr aus der Veräußerung innerhalb der Jahresfrist versteuert werden.

es geht aller dings um gebrauchsgegenstände… bei möbeln und schmuck usw. hast du recht, hatte ich oben überlesen…

Keine Verluste: Wird ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs
innerhalb eines Jahres nach dem Kauf mit Verlust verkauft,
dürfen diese Verluste steuerlich nicht berücksichtigt werden.
Keine Steuern: Im Gegenzug müssen dann aber auch keine Gewinne
mehr aus der Veräußerung innerhalb der Jahresfrist versteuert
werden.

es geht aller dings um gebrauchsgegenstände… bei möbeln und
schmuck usw. hast du recht, hatte ich oben überlesen…

Deswegen war ich mal Erbsenzähler :wink:

Alles andere von dir: Verstanden und akzeptiert!

Schöne Grüße in die Heimat!

Danke für die Antworten.
Ich bin jetzt durcheinander: aus der Haushaltsauflösung der verstorbenen Mutter wurde ein Eichenschrank verkauft 3.100,- Euro, Goldschmuck 2.500,- , Vitrinenschrank 1.600,- usw. an Privatkäufer.
Muss man das angeben oder nicht ? Muss man Quittungen an Käufer darüber aufbewahren ?
Danke u. Gruss