Hallo Experten!
Ist der Verkauf eines Grundstuecks-Streifens aus den Gemeinschaftseigentum einer Eigentuemergemeinschaft mit Mehrheit oder einstimmig zu beschliessen? Die Teilungserklaerung verweist auf gesetzliche Regelungen.
Vielen Dank
Ralf
Hallo Experten!
Ist der Verkauf eines Grundstuecks-Streifens aus den Gemeinschaftseigentum einer Eigentuemergemeinschaft mit Mehrheit oder einstimmig zu beschliessen? Die Teilungserklaerung verweist auf gesetzliche Regelungen.
Vielen Dank
Ralf
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es allstimmig sein muss, da ja bei der Veräußerung eines Teils aus dem Gemeinschaftseigentum, die Teilungserklärung geändert werden muss.
Hier eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG München vom 22.01.2010 Az: 34 Wx 125/09
>Ich hoffe ich konnte helfen
Gruß
P.
Super,
vielen Dank, das hilft richtig gut.
Ich gehe davon aus, dass das Urteil auch analog fuer Erbbaurechte anwendbar ist…
Auf jeden Fall grosse Hilfe.
Ralf