Verkauf im Ausland über Dritte, wo Steuern zahlen

Verkauf im Ausland über Dritte, wo Steuern zahlen.

Hallo,Ich hab da mal ne´Frage. Habe bisher keine passende Antwort gefunden - hoffentlich könnt ihr helfen. Im Vorraus schonmal danke!
Also wenn einer „A“ freischaffender Künstler ist und auf seinen Rechnungen keine MWSt ausweist ( Kleingewerbe)und nun folgender Fall eintritt: „A“ hat eine Anfrage aus der Schweiz, Dort hat jemand einen Laden „B“ und möchte für „A“ dort dessen Bilder verkaufen. „B“ nimmt diese in Kommision, bezahlt diese also erstmal nicht. Wenn er ein Bild verkauft hat, überweist er „A“ das Geld. Meine Frage: Wo muß „A“ denn seinen Gewinn versteuern? Ust zahlt er ja nicht aber wenn der Gewinn angerechnet wird - in welchem Land? Oder denke ich zu komplieziert und muß „A“ ganz normal die Einnahmen in seiner Einn./Überschrechnung angeben ohne irgendwas zu beachten? Danke euch

Servus,

falls A kein Atelier in der CH hat, geht der Erlös aus dem Verkauf in die Einkünfte ein, die A in Deutschland versteuert.

Schöne Grüße

MM

Ach, doch so einfach?
Na dann, ein dickes dankeschön!

Nunja…

es kommt darauf an, ob A eine „Betriebsstätte“ in CH hat, d. h. irgendeine feste Einrichtung über die er verfügen kann. Das dürfte in dem Fall nicht gegeben sein.

Wenn sein „Verkäufer“ für ihn aber die Kaufverträge aushandeln und bindende Verträge für ihn abschliessen kann, könnte der Verkäufer sein „Vertreter“ sein. da der „Verkäufer“ aber wohl nicht von A abhängig ist, dürfte zumindest nach dem DBA D-CH keine sogenannte „Vertreterbetriebsstätte“ vorliegen.

Servus,

„kein Atelier“ ist (stillschweigend) bestätigt.

Das „für A verkaufen“ ist bei Künstlern/Galeristen das Verhältnis Kommitent/Kommissionär. Also kein „Vertreter“. Falls der Galerist eine Mäzenenader hat und dem Künstler A seine Werke abkauft, auch wenn kein Kundenauftrag da ist, stellt sich die Frage nach der Vertreterbetriebsstätte eh nicht.

Das Ärgste, was dem deutschen Künstler passieren kann, ist, dass er - wenn er denn ein janz Neumodischer ist - öfter mal bei seinem Galeristen eine Performänz macht, und zu diesem Zweck beim Galeristen eine kleine abschließbare Kammer für seinen Kram hat, an der vielleicht noch dran steht „Hier sind die Sachen von Künstler A drinne. Nicht berühren!“.

Dann liefe das wohl auf eine feste Einrichtung hinaus.

Alldieweil aber von einem Laden die Rede ist, nicht mal von einer Galerie, darf man diese Möglichkeit wohl vernachlässigen.

Schöne Grüße

MM