Guten Tag,
ich brauche Hilfe zu folgendem Beispiel
Person A wohnt mit einer Mitbewohnerin (Wg) in einem Mehrfamilienhaus. Nun hat Person A ein Gewerbe angemeldet wo drintsteht:
„Internetverkauf von…“
Nun da Person A noch kein Onlineshop fertig hat, verkaufte er die Ware unter Freunden so bei sich an der Wohnungstür und stellte normale Quittungen aus. Da es vorraussichtlich noch 6 monate dauert bis dieser Onlineshop fertig ist, würde er gerne Weiterhin seine Ware so (an seine Freunde) verkaufen.
Nun habe ich gelesen das dieser Vorgang die Einverständnis des Vermieters braucht. Dies sollte an sich kein Problem werden.
Doch gibt es sonst noch Gesetze/Regelungen die Person A beachten muss um sich nicht strafbar zu machen?
Und muss Person A dann ein AGB in seinem Flur aushängen?
Vielen Dank für jede brauchbare Antwort!