Verkauf im Zimmer Kleingewerbe

Guten Tag,
ich brauche Hilfe zu folgendem Beispiel

Person A wohnt mit einer Mitbewohnerin (Wg) in einem Mehrfamilienhaus. Nun hat Person A ein Gewerbe angemeldet wo drintsteht:

„Internetverkauf von…“

Nun da Person A noch kein Onlineshop fertig hat, verkaufte er die Ware unter Freunden so bei sich an der Wohnungstür und stellte normale Quittungen aus. Da es vorraussichtlich noch 6 monate dauert bis dieser Onlineshop fertig ist, würde er gerne Weiterhin seine Ware so (an seine Freunde) verkaufen.

Nun habe ich gelesen das dieser Vorgang die Einverständnis des Vermieters braucht. Dies sollte an sich kein Problem werden.
Doch gibt es sonst noch Gesetze/Regelungen die Person A beachten muss um sich nicht strafbar zu machen?

Und muss Person A dann ein AGB in seinem Flur aushängen?

Vielen Dank für jede brauchbare Antwort!

Und muss Person A dann ein AGB in seinem Flur aushängen?

Sofern A keine AGB hat, braucht er auch keine auszuhängen. AGB stellen Unternehmen nur auf, wenn sie von den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Zahlungsbedingungen etc abweichen wollen (soweit dies zulässig ist)

Zum nicht strafbar machen: Wenn die Ware nicht gestohlen und das Gewerbe angemeldet ist, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Nur eben alles schön anmelden und versteuern, keine Umsatzsteuer ausweisen solange diese nicht abgeführt wird.

Es könnte schon problematisch werden, dass in einer Wohnung ein Gewerbe betrieben wird. Das ist nicht ohne weiteres möglich - es handelt sich ja um Wohn- und nicht um Gewerberäume. Solange keiner der Mitbewohner des Hauses etwas dagegen hat, kann das gut gehen. Wenn es allerdings Ärger gibt, riskiert der Mieter unter Umständen eine Kündigung, da er den Wohnraum zweckentfremdet.

ja um die mitbewohner und vermieter braucht man sich keine gedanken machen. Man hat nur die sorge das wenn man dann am ende des jahres beim finanzamt eine EÜR mit belegen vorlegen muss, das das finanzamt (oder das gewerbeamt) jemanden dann auf die Finger hauen (aus den oben genannten gründen bzgl gewerberaum).