Nehmen wir an, eine Bank will nach dem 01.10.08 eine Altbau-Immobilie (Baujahr 1950) verkaufen (im Auftrag, also als Vermittler)und kann keinen Energieausweis vorlegen. Das Erstellen eines Verbrauchsausweises ist nicht möglich, da der Eigentümer vor über einem halbeb Jahr verstorben ist und keinerlei Unterlagen über den Enbergieverbrauch vorliegen. Der Verkauf läuft über einen Testamentsvollstrecker.
a)Kann der Käufer einen Bedarfs-Energieausweis verlangen? Wenn ja, wer trägt die Kosten?
b)Falls der Käufer einen solchen Energieausweis (Bedarfsausweis) verlangt, könnte dann die Bank sagen: „An Sie verkaufen wir nicht“, auch wenn der Käufer mit der Bank bereits einen Reservierungsvertrag (vor dem 01.10.08)abgeschlossen hat?
c)Falls sich herausstellt, dass der Energieverbrauch des Hauses so hoch ist, dass umfangreiche Dämmmaßnahmen erforderlich sind, kann dann der Käufer den Kaufpreis drücken? Wenn ja, um wieviel?
Für eine rasche und kompetente Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar (Terminsache!)
Liebe Grüße
Taranika
Hallo!
a)Kann der Käufer einen Bedarfs-Energieausweis verlangen? Wenn
ja, wer trägt die Kosten?
Ich glaube, das ist keine Frage der Kosten, sondern eine Frage des Kaufpreises. Wenn kein Energieausweis vorhanden ist, könnte/sollte man den Kaufpreis halt drücken.
b)Falls der Käufer einen solchen Energieausweis
(Bedarfsausweis) verlangt, könnte dann die Bank sagen: „An Sie
verkaufen wir nicht“, auch wenn der Käufer mit der Bank
bereits einen Reservierungsvertrag (vor dem
01.10.08)abgeschlossen hat?
Ja. Denn der Kaufvertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung. Beide Parteien müssen mit den Vertragsbedingungen einverstanden sein.
c)Falls sich herausstellt, dass der Energieverbrauch des
Hauses so hoch ist, dass umfangreiche Dämmmaßnahmen
erforderlich sind, kann dann der Käufer den Kaufpreis drücken?
Wenn ja, um wieviel?
Wenn man mit dem vorgeschlagenen Preis nicht zufrieden ist, sollte man sich das Gebäude mit einem Sachverständigen (den man ggf. selber zahlen muss) anschauen. Dieser kann dann sagen, was das Gebäude in etwa wert ist.
Für eine rasche und kompetente Antwort wäre ich sehr, sehr
dankbar (Terminsache!)
Terminsache beim Hauskauf gibt es nicht! So etwas sollte ruhig und besonnen angegangen werden!!! Sollte es einen weiteren Interessenten um diese Immobilie geben, der bereit ist einen höheren Preis zu zahlen, sollte man diesem den Vortritt lassen, ehe man sich für zu viel Geld eine Krücke ans Bein bindet!!
Liebe Grüße
Taranika
Andreas
Hallo,
Wenn die Unterlagen zur Aufstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises nicht vorhanden sind, dann kann man keinen Ausweis erstellen. Aus den Rippen schneiden geht ja nicht.
Man kann den Wunsch äussern einen bedarfsorientierten Ausweis aufstellen zu lassen, aber wenn der Eigentümer nicht will, dann will er nicht. Damit ist wohl auch geklärt wer die Kosten trägt.
Aber der Punkt c hat es in sich. Kauft ihr auf Grundlage eines Energieausweises ein Haus? Da würde ich sicherlich VORHER mit einem Fachmann ganz gründlich das Haus inspizieren. Dabei stellt sich sicher schon heraus, ob und welche Maßnahmen mit welchem Kostenfaktor notwendig sind.
Auf die Frage nach dem Kaufpreisabschlag kann ich nur meine Glaskugel befragen, da ich nicht einmal weiss, was für ein Haus es ist, welcher Allgemienzustand usw.
Christian