Hallo.
In den nahe gelegenen Niederlanden wird in kürze ein Markt eröffnet, der Sonntags geöffnet wird.
Da ein bekannter mit der Eröffnung des Marktes zu tun hat, hat er mir (mehr als scherz gedacht) gesagt, ich könnte ja dort Bratwürstchen verkaufen.
Erst habe ich lachend abgewunken. Im Nachhinein noch einmal darüber nachgedacht, könnte dies aber eine lohnende Sache sein.
Die Investitionen habe ich durchgerechnet und wären für mich erschwinglich.
Derzeit habe ich ein festes Arbeitsverhältnis, das ich aber deswegen nicht aufgeben werde.
Mein Arbeitgeber würde ganz sicher nichts dagegen haben.
Nun habe ich aber doch noch einige Fragen.
Da der Verkauf ausschließlich in den Niederlanden statt findet, und auch nur ein mal wöchentlich, muss ich trotzdem ein Gewerbe anmelden?
Muss ich eine zusätzliche Versicherung abschließen?
Bei den zu erwartenden Besucherzahlen erwarte ich einen anfänglichen Gewinn von ca. 1500,- € pro Monat (dabei habe ich sehr pessimistisch gerechnet, kann also auch besser werden).
Wie wird das steuerlich behandelt? Genügt es, wenn ich eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung meiner jährlichen Einkommensteuererklärung beilege?
Das ich zu meinem örtlichen Gesundheitsamt gehe um dort ein Gesundheitszeugnis zu erhalten , ist für mich selbstverständlich.
Aber, muss ich im Ausland noch andere Anforderungen erfüllen?
Für Antworten oder andere hilfreiche Tipps wäre ich sehr dankbar.
Armin
Servus,
zwei Teilantworten dazu:
Steuerlich wird ohne weiteres eine Betriebsstätte in NL entstehen, ganz unabhängig davon, ob die Bude auf Rädern steht oder nicht. Zumindest „erstreckt sich die Wirkung des Betriebes auf die Niederlande“ (seltene Formulierung in einem DBA), was schon für eine Besteuerung in den NL ausreicht.
Damit haben die Niederlande das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb.
Gewerberechtlich entsteht in jedem Fall ein Gewerbebetrieb in D und vermutlich (ich kenne das Gewerberecht in NL nicht) auch einer in NL.
Schöne Grüße
MM
Danke für die Antwort.
…Zumindest „erstreckt sich die Wirkung des
Betriebes auf die Niederlande“ (seltene Formulierung in einem
DBA), was schon für eine Besteuerung in den NL ausreicht.
…
Dass die Wirkung des Betriebes sich nur auf die Niederlande erstreckt, müssen die ja nicht unbedingt wissen.
Ein Dachdecker, der für ein paar seiner Kunden über die Grenze fährt, meldet doch auch kein Geschäft dort an.
Gibt es denn überhaupt irgend eine offizielle Stelle, die mir Auskunft darüber gibt, welche Anforderungen ich für NL erfüllen muss und welche Anmeldungen ich durchzuführen habe.
Ich wohne im grenznahen Bereich, da sollte es doch sowas geben.
Mir gefällt die Idee immer besser, und ich möchte es auch sehr gerne durchführen. Jedoch ohne mir irgend welchen Ärger mit Behörden einzufangen.
Für weitere Antworten wäre ich sehr dankbar.
Armin
Servus,
vielleicht findest Du da ein paar kompetente Anlaufstellen?
http://www.starter-portal.eu/starters/index.php3?hid…
Ohne Anmeldung wird das kaum gehen, und wenn die mal da ist, kann man dem niederländischen Fiskus - der die natürlich auch kennt - kaum glaubhaft machen, dass man alle Würstchen verschenkt.
Schöne Grüße
MM