Verkauf KGes-Anteile von PrivatV an eigene KGes

Hallo zusammen!

Es geht um folgenden fiktiven Fall:
Die A GmbH wandelt sich in die A AG um. Person X und Y halten jeweils privat 10% der Anteile an der A GmbH und je 50% an der B GmbH. X&Y möchten ihre Anteile an der A an die B GmbH verkaufen.

Können sie dies während der Umwandlungsphase (AG i.Gr.) rückwirkend (mit Aktien) machen oder erst nach Eintragung als AG?

Das Vermögen der A GmbH/AG verteilt sich auf eine Immobilie (vermietet) und ein Wertpapierportfolio, jeweils zur Hälfte.

X&Y möchten ihre Anteile so schnell wie möglich (rückwirkend) verkaufen.
Welche Bewertungsgrundsätze kommen zu tragen und welcher Stichtag muss für den Verkauf verwendet werden?

Gibt es gewisse Spielräume bei der Bewertung der Immobilie bzw. Wertpapierportfolios. Grundsätzlich möchten X&Y den Verkaufspreis so tief wie möglich halten.
Objektiv könnte man BewG anwenden, aber X&Y halten einen tieferen Preis für die Immobilie für gerechtfertigt (aufgrund Marktlage, etc.).
Sofern als Stichtag die Eintragung ins HR zu verwenden ist: Kann für das WPPortfolio der letzte Jahresabschluss verwendet werden, oder müsste das Portfolio zum Stichtag neu bewertet werden? Was sind hier die Puffer-Zeiträume bzw. akzeptierte Schwankungen?

Was ist die am Ende die Steuerschuld durch den Verkauf?

Besten Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Vlt um die Frage simpler zu gestalten:

Welche Bewertungsgrundsätze müssen beim Verkauf von Vermögenswerten (Privatvermögen) an eine Kapitalgesellschaft, an der der Verkäufer selbst in großem Maße beteiligt ist, befolgt werden? Gibt es hier Spielräume (Bewertung und Bewertungsstichtag), inbs. bei Immobilienbewertung?