Guten Tag,
mal angenommen, eine Familie Müllerschulze (fiktiv) hat vor ca. 2 Jahren eine ETW gekauft. Die Finanzierung (65.000 €) wurde aufgeteilt in 45.000 € von der Bank und 20.000 € über die KfW.
In 13 Jahren ist der KfW-Kredit abbezahlt, vom Bank-Kredit läuft die Zinsbindung ab und es bleibt eine Restschuld von ca. 19.500 €.
Aus persönlichen Gründen erwägt Familie Müllerschulze nun rein fiktiv den Verkauf der besagten ETW.
Nun meine Fragen:
- was wäre, wenn die Wohnung z.B. mit 15.000 € Gewinn verkauft werden würde? Wohin ginge der Gewinn? An die Bank?
- müsste oder könnte ein neuer Eigentümer die Kredite von Familie Müllerschulze übernehmen und wenn ja, welche Vorteile hätte das für Familie Müllerschulze?
- was wäre, wenn ein neuer Eigentümer den Kredit nicht übernehmen wollen würde? Laut diverser Rechner im Internet wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 750 € erforderlich, die Fam. Müllerschulze zahlen müsste, wäre damit dann Alles erledigt?!
- Kann man einen KfW-Kredit überhaupt vorzeitig ablösen?
- Könnte der laufende Kredit auch auf eine andere Wohnung/Haus übertragen werden?
- Und für den Fall, dass Familie M. die Wohnung nicht verkaufen könnte, wäre es möglich, auszuziehen und die Wohnung zu vermieten und dann trotzdem ein größeres/anderes Objekt zu kaufen und zu finanzieren?
Danke für Ihre Hilfe.