Verkauf/-mietung einer ETW mit Restschuld

Guten Tag,

mal angenommen, eine Familie Müllerschulze (fiktiv) hat vor ca. 2 Jahren eine ETW gekauft. Die Finanzierung (65.000 €) wurde aufgeteilt in 45.000 € von der Bank und 20.000 € über die KfW.
In 13 Jahren ist der KfW-Kredit abbezahlt, vom Bank-Kredit läuft die Zinsbindung ab und es bleibt eine Restschuld von ca. 19.500 €.

Aus persönlichen Gründen erwägt Familie Müllerschulze nun rein fiktiv den Verkauf der besagten ETW.

Nun meine Fragen:

  1. was wäre, wenn die Wohnung z.B. mit 15.000 € Gewinn verkauft werden würde? Wohin ginge der Gewinn? An die Bank?
  2. müsste oder könnte ein neuer Eigentümer die Kredite von Familie Müllerschulze übernehmen und wenn ja, welche Vorteile hätte das für Familie Müllerschulze?
  3. was wäre, wenn ein neuer Eigentümer den Kredit nicht übernehmen wollen würde? Laut diverser Rechner im Internet wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 750 € erforderlich, die Fam. Müllerschulze zahlen müsste, wäre damit dann Alles erledigt?!
  4. Kann man einen KfW-Kredit überhaupt vorzeitig ablösen?
  5. Könnte der laufende Kredit auch auf eine andere Wohnung/Haus übertragen werden?
  6. Und für den Fall, dass Familie M. die Wohnung nicht verkaufen könnte, wäre es möglich, auszuziehen und die Wohnung zu vermieten und dann trotzdem ein größeres/anderes Objekt zu kaufen und zu finanzieren?

Danke für Ihre Hilfe.

  1. was wäre, wenn die Wohnung z.B. mit 15.000 € Gewinn
    verkauft werden würde? Wohin ginge der Gewinn? An die Bank?

An den Verkäufer.

  1. müsste oder könnte ein neuer Eigentümer die Kredite von
    Familie Müllerschulze übernehmen und wenn ja, welche Vorteile
    hätte das für Familie Müllerschulze?

Grundsätzlich geht das. Der Vorteil: keine Vorfölligkeitsentchädigung an die Bank, weniger Gebühren an den Notar.

  1. was wäre, wenn ein neuer Eigentümer den Kredit nicht
    übernehmen wollen würde? Laut diverser Rechner im Internet
    wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung von ca. 750 €
    erforderlich, die Fam. Müllerschulze zahlen müsste, wäre damit
    dann Alles erledigt?!

Nein, es fallen noch Gebühren für die Löschung der Grundschuld an, die sind aber geringer als die Vorfälligkeitsentschädigung.

  1. Könnte der laufende Kredit auch auf eine andere Wohnung/Haus übertragen werden?

Wenn die bank mitspielt ja. In der Praxis gibt es aber häufgi terminliche Schwierigkeiten.

  1. Und für den Fall, dass Familie M. die Wohnung nicht
    verkaufen könnte, wäre es möglich, auszuziehen und die Wohnung
    zu vermieten und dann trotzdem ein größeres/anderes Objekt zu
    kaufen und zu finanzieren?

Wenn die Familie M zwei laufende Finanzierungen schultern kann, ja.

Herzlichen Dank, Nordlicht :o)! o.t.
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