Wie lange darf ein Objekt nach Eigenbedarfskündigung nicht verkauft bzw. weitervermietet werden?
Wie lange darf ein Objekt nach Eigenbedarfskündigung nicht
verkauft bzw. weitervermietet werden?
Hallo,
grundsätzlich bereits am nächsten Tag, wenn der VM beweisen kann, dass die Änderung so kurzfristig erfolgte, dass eine Rücknahme der Eigenbedarfskündigung zu spät an den Mieter ging und dieser schon eine neue Wohnung hatte. Allerdings sind dies gewagte Methoden.
Gruss Günter