Verkauf 'nur für Export' auch an privat möglich?

Hi,

ich suche gerade einen Gebrauchtwagen. (Älterer Mercedes)
Dabei stosse ich immer wieder auf Angebote, die nur für Export oder an Händler bestimmt sind.
Ist der Grund etwa die Gebrauchtwagengarantie?

Weiss jemand einen Weg, wie man als Privatmensch trotzdem einigermassen legal an ein solches Auto rankommt?
Die Gebrauchtwagengarantie ist mir im Einzelfall wurscht.

Danke und Gruss,

Hi,

besorg Dir einen Gewerbeschein, kauf das Auto für die Firma.
Verkauf es an Dich selbst privat für den selben Preis und lös die Firma wieder auf.
Firmengewinn=0=keine Steuer.
Gewährleistungsansprüche hast Du an Deine eigene Firma die nicht mehr existiert.

Liebe Grüße,

Max

Hallo,

versuch es auf dem Privatmarkt. Da kannst du sogar noch ein paar Euro sparen.

Gruß
roland

Hi Helge,
genau das ist der Punkt. Der Händler darf die Gewährleistung, auch auf Deinen Wunsch hin, nicht ausschliessen.
Leider fehlt auch oft bei diesen Fahrzeugen der KFZ-Brief.
Die Idee mit der Gewerbeanmeldung funktioniert sicher, nur ist der Aufwand vielleicht etwas übertrieben :wink:
Aber der Händler könnte den Wagen an sich selbst privat verkaufen und ihn Dir dann weiterverkaufen. Dann natürlich unter ausschluss jeglicher Gewährleistung.
Das machen auch manche Firmen, um ihre Firmenfahrzeuge zu veräussern.
Gruss Sebastian

Hi Sebastian,

wie sieht es aber dann nun zb. so aus, wenn ich Verkäufer X meinen Benz strich 8 als Bastlerfahrzeug verkauf oder zum Export ?
Kann ich das dann auch als Privatmann / Privatmensch kaufen ?

Wieso machen die Händler dann nicht immerhalb deutschland solche Bastlerdeklarationen ?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Wieso machen die Händler dann nicht immerhalb deutschland
solche Bastlerdeklarationen ?!

Dann würde die alle Autos Älter als 5 Jahre nur so verkaufen.

Das GEwährleistungsrecht hat Vorteile gebracht UND Nachteile. Der größte Nachteil: Du kannst keine Bastlerautos mehr beim Händler „abgraben“, die Gebrauchtwagenpreise haben astronomische Höhen erreicht.

gruß

dennis

Hi,
das Problem ist, das in dem Moment, wo der Wagen von einem gewerbetreibenden verkauft wird, der Gewährleistungsausschluss nicht mehr vereinbart werden kann. Das ist auch unabhängig davon, ob der Verkäufer Auto- oder Teppichhändler ist.
Bei Gewerbe an Privat kann die Gewährleistung vertraglich auf ein Jahr reduziert vereinbart werden, aber eben nicht ausgeschlossen.
Selbst der selbständige Handwerker muss sein Auto mit Gewährleistung verkaufen, weil gewerblich an privat verkauft wird.
Den Begriff „Bastlerauto“ gibt es so eigentlich nicht. Wird ein Fahrzeug verkauft, greift die Gewährleistung. Nur privat an privat kann die Gewährleistung gänzlich vertraglich ausgeschlossen werden. Das macht ja auch jeder beim Privatverkauf. Der Händler kann das vom Gesetz her aber nicht. Also verkauft er das Auto in den Export.
Theoretisch könnte der Handwerker jetzt das Auto an seinen Sohn verkaufen und der wiederum verkauft es an privat unter Ausschluss der Gewährleistung.
Seit dem neuen Gewährleistungsrecht geben wir die bei uns gekauften Fahrzeuge beim Händler in Zahlung, neue Fahrzeuge werden geleast.
Obwohl wir beim Verkauf an Privat mehr erlösen könnten.
Gruss Sebastian