ich weiss ja schon, das ich sowieso keine Antwort mehr kriege, aber ich versuche es doch;
angenommen ein gewerblicher Verkäufer bietet über ebay ein Produkt an, welches er als „NEU“, aber „DEFEKT für einen BASTLER“ anbietet. Darf angenommen in so einem Fall dieser V jegliche Ansprüche des Käufers, wie z.B. Rückgabe (Rücksendung, Fernabsatzkram…) Garantie, Gewährleistung, ausklammern?
ich weiss ja schon, das ich sowieso keine Antwort mehr kriege,
aber ich versuche es doch;
Wie so sollst du keine Antwort bekommen? Aber Egal ich Antworte dennoch.
angenommen ein gewerblicher Verkäufer bietet über ebay ein
Produkt an, welches er als „NEU“, aber „DEFEKT für einen
BASTLER“ anbietet. Darf angenommen in so einem Fall dieser V
jegliche Ansprüche des Käufers, wie z.B. Rückgabe
(Rücksendung, Fernabsatzkram…) Garantie, Gewährleistung,
ausklammern?
Garantie ist eine Freiwillige Leistung, die muss er dir nicht geben.
Gewährleistung muss er geben, außer er zeigt die Mängel vor den kauf an, damit wurde der Käufer über den Zustand der Wahre informiert. Daher kann der Käufer nicht verlagen, wenn er ein als defekt gekennzeichnetes Gerät erwirbt, dass dieser Defekt Repariert wird.
Zu den Vernabastzkram. . . .wage ich lieber nichts zu sagen.
Garantie ist zwar keine „freiwillige Leistung“, aber sie muss in der Tat nicht vereinbart werden. Gewährleistung gibt’s beim Kauf von gewerblichen Händlern immer.
Nun greift Gewährleistung aber nur dann ein, wenn die vereinbarte Beschaffenheit der Kaufsache von der tatsächlichen abweicht (oder umgekehrt ) Wenn Schrott verkauft und Schrott auch geliefert wird, stimmt beides überein - also kein Anspruch aus Gewährleistung.
Hallo,
kann es nicht sein, dass der Händler durch den Zusatz ‚defekt‘ einer Gewährleistungspflicht zwar versucht zu entgehen, diese aber trotzdem besteht, da er durch den Zusatz ‚neu‘ genau das Gegenteil von ‚defekt‘ ausdrückt, um einen höheren Preis zu erzielen? Dass also das ‚neu‘ grade ein ‚nicht defekt‘ beschreibt?
Gruß
loderunner (ianal)
Ehrlich gesagt habe ich das mit dem „defekt“ glattweg überlesen. Jetzt muss ich erst mal von vorn anfangen zu denken.
Da eine Sache neu und trotzdem defekt sein kann (wie ich aus leidvoller Erfahrung weiß), sehe ich keinen Widerspruch darin.
Was ich mich frage, ist, worüber mündlich gesprochen wurde. Denn das ist alles in dem geschlossenen Vertrag zu berücksichtigen, selbst wenn in der Vertragsurkunde dann noch etwas anderes steht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Käufer sich nicht noch näher erkundigt hat, was das für ein Defekt sei.
Da eine Sache neu und trotzdem defekt sein kann (wie ich aus
leidvoller Erfahrung weiß), sehe ich keinen Widerspruch darin.
Prinzipiell kann das natürlich sein. Wenn es aber keine reine Schutzbehauptung ist, müsste der Verkäufer ja entweder den Defekt selber herausgefunden haben oder eine entsprechende Information von seinem Lieferanten haben, oder? Beides wäre natürlich schwer zu widerlegen.
Was ich mich frage, ist, worüber mündlich gesprochen wurde.
Naja, bei ebay wird ja mündlich eher weniger kommuniziert.
Denn das ist alles in dem geschlossenen Vertrag zu
berücksichtigen, selbst wenn in der Vertragsurkunde dann noch
etwas anderes steht. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der
Käufer sich nicht noch näher erkundigt hat, was das für ein
Defekt sei.
Wenn das bei ebay aber unter sehr vielen Artikeln steht, könnte das einen Kunden doch dazu verleiten, das ‚defekt‘ als reine Schutzbehauptung wahrzunehmen. Er würde dann fest mit einem funktionierenden Artikel rechnen, zumal kein konkreter Defekt angegeben wird und obendrein noch ‚neu‘ dabeisteht.
Könnte sich der Kunde dann bei einem tatsächlichen Defekt auf einen Irrtum berufen? Doch wohl nur innerhalb einer sehr kurzen Frist, oder?
Und wie sähe es bei einem Mangel nach dieser Frist, aber innerhalb der ersten 6Monate aus? Könnte man hier nicht tatsächlich von einem normalen Verbrauchsgüterkauf und entsprechenden Rechten des Käufers ausgehen? Weil der Verkäufer ja gleichzeitig ‚neu‘ und ‚defekt‘ ohne nähere Angabe des Defektes eine Unsicherheit erzeugen wollte oder zumindest erzeugt hat, die nicht zu Lasten des Kunden ausgelegt werden darf? Ich meine, mal was in dieser Richtung gehört zu haben, aber ich bin kein Jurist und kann da was heftig durcheinander werfen.
Gruß
loderunner