Verkauf ohne Makler nach Maklerkontakt

Hallo,

wenn ein Hausverkäufer und ein Interessent durch einen Makler zusammenkommen, es aber nicht zum Abschluss kommt, später dann ohne Zutun des Maklers aber doch, muss der Käufer keine Provision zahlen, wenn zwischen Maklerkontakt und Kaufvertrag mindestens zwei Jahre liegen. So meine ich es mal gelesen zu haben. Ist das so, oder noch besser, kann jemand Quellen nennen?

Grüße
Carsten

Hast du einen Vertrag mit dem Makler unterschrieben - Wenn Ja was steht genau drin?
Nach 2 Jahren ist das doch bestimmt verjährt

Hallo Tony,

wir dürfen ja hier in diesem Brett ja keine persönlichen Probleme vortragen, sondern nur allgemeine Anfragen. Ich habe also keinen Vertrag. :smile:

Wenn aber jemand einen Vertrag hat, können da ja Bedingungen drinstehen, die rechtlich gar nicht zulässsig sind. Mich interessiert nicht, was Makler möglicherweise vorgeben, sondern was rechtlich zulässig ist.

Grüße
Carsten

Wenn aber jemand einen Vertrag hat, können da ja Bedingungen
drinstehen, die rechtlich gar nicht zulässsig sind. Mich
interessiert nicht, was Makler möglicherweise vorgeben,
sondern was rechtlich zulässig ist.

ich meine mal gelesen zu haben, dass bei einem normalen objekt alles über einem jahr vor gericht nicht standhält.

die dauer im geschilderten fall von 2 jahren würde wohl den anspruch verwirken. aber absolut sicher kann man sich da nicht sein, wenn die nummer vor den kadi geht.

für den makler spräche, dass er den kontakt vermittelt hat.

evtl. kann man ihn mit kleinem geld ruhig stellen, wenn man keine lust auf anwaltsstress usw. hat…

gruß inder