Hallo,
es wird ein Artikel online verkauft, Vorkasse gezahlt, der Artikel geliefert.
Es stellt sich heraus, dass der Artikel nicht vollständig ist, die Anleitung fehlt, die leider auch im Netz nicht aufzufinden ist.
Mehrfache Hinweise per Mail werden nicht beantwortet. Anrufe gehen ins Leere(die Telefonanlage funktioniert nicht).
Das eingeräumte Rückgaberecht von 1 Monat wird genutzt, nur wird der Artikel nicht angenommen.
Wie kann der Vertrag ggf. auch mit gerichtlichen Mitteln rückabgewickelt werden ?
Hallo Theo,
Wahrscheinlich muss der Kaufpreis als Lehrgeld verbucht werden, da sich die Person, die den Artikel verschickt hat, offenbar vom Acker gemacht hat.
Gruss
Christoph
Hallo,
ich gehe mal davon aus, man kann alles oben Beschriebene auch beweisen…
…dann nimmt man sich einen Anwalt. Falls die Firma dann nicht pleite ist, muss sie ihn auch bezahlen
oder wenn man sich nicht ganz so sicher ist,
…probiert man es erst einmal mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Häufig reicht das schon, um sein Gegenüber von der eigenen Ernsthaftigkeit zu überzeugen.
gruß n.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
3 oder 4 OK…
15000 kaum zu glauben und dann steht immer Aufwand dem Nutzen gegenüber.
Wer soll sich solche Mühe machen wegen ein paar hundert Euro…
Also davon gehe ich eher nicht aus.
Man möchte auf diese Art lediglich ein Rückgaberecht aushebeln. Jeder will verkaufen und sich nicht mit Kundenkritik auseinandersetzen. Nur wenn man ein Rückgaberecht einräumt hier sogar ein Monat im Gegensatz zu den gesetzlichen 14 Tagen, da muss auch juristisch was zu machen sein.
Hallo,
ich gehe mal davon aus, man kann alles oben Beschriebene auch
beweisen…
…dann nimmt man sich einen Anwalt. Falls die Firma dann
nicht pleite ist, muss sie ihn auch bezahlen
Also beweisen sicher, aber einen Anwalt - das lehrt mir meine Erfahrung nimmt man sich vielleicht besser bei Beträgen oberhalb von 1000 € sonst kostet der mehr als der Betrag um den es geht.
oder wenn man sich nicht ganz so sicher ist,
…probiert man es erst einmal mit dem gerichtlichen
Mahnverfahren. Häufig reicht das schon, um sein Gegenüber von
der eigenen Ernsthaftigkeit zu überzeugen.
Das Problem ist ja Folgendes, das Gerät ist da - weil es ja bei der Rücksendung nicht angenommen wurde - und funktioniert, es fehlt halt die Anleitung - somit kann ich es nicht richtig und vollständig nutzen. Ich habe meine Schwierigkeit auch aus dem Bauchgefühl heraus, dass ich den Kaufvertrag aufgrund der fehlenden Anleitung für nicht erfüllt ansehe.
Das muss der ggf. verhandelnde Richter ja auch nachvollziehen können. Also ist eine fehlende Anleitung ein derartiger Mangel, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann ?
Also beweisen sicher, aber einen Anwalt - das lehrt mir meine
Erfahrung nimmt man sich vielleicht besser bei Beträgen
oberhalb von 1000 € sonst kostet der mehr als der Betrag um
den es geht.
…nur den Verlierer!
Das Problem ist ja Folgendes, das Gerät ist da - weil es ja
bei der Rücksendung nicht angenommen wurde - und funktioniert,
es fehlt halt die Anleitung - somit kann ich es nicht richtig
und vollständig nutzen. Ich habe meine Schwierigkeit auch aus
dem Bauchgefühl heraus, dass ich den Kaufvertrag aufgrund der
fehlenden Anleitung für nicht erfüllt ansehe.
Das muss der ggf. verhandelnde Richter ja auch nachvollziehen
können. Also ist eine fehlende Anleitung ein derartiger
Mangel, dass man vom Kaufvertrag zurücktreten kann ?
Im ursprünglichen Posting hast du geschrieben, dass ein 1-monatiges Rückgaberecht vereinbart war.
Unter der Voraussetzung, dass dies an keine weiteren Bedingungen geknüpft war, ist doch die fehlende Anleitung unerheblich.
Gruß n.
Durchaus nicht, denn der Anwalt kann vom Gegner max. eine dem Streitwert angelegte Gebühr verlangen.
Diese liegt im Bereich von einigen 100 Euro Streitwert so gering, dass ein Anwalt nicht für dieses Geld arbeiten wird.
Im ursprünglichen Posting hast du geschrieben, dass ein
1-monatiges Rückgaberecht vereinbart war.
Unter der Voraussetzung, dass dies an keine weiteren
Bedingungen geknüpft war, ist doch die fehlende Anleitung
unerheblich.
Das stimmt, da hast Du eigentlich vollkommen recht.
Die Rückgabe ist nicht an Bedingungen genüpft, eigentlich nervt es nur unheimlich, dass einem jemand ein Rücktrittsrecht einräumt, auf Kontaktversuche nicht reagiert, die Annahme verweigert und man hat Aufwand ohne Ende.
Die eingeräumte Rückgaberecht, ist natürlich bei Nichtannahme witzlos.