Habe am Montag meinen PKW mit 1 Jahr TÜV verkauft!
Der Käufer hat den Wagen zur Probe gefahren und die Bremsen bemängelt. Ich habe vor 3 Jahren Bremsscheiben und Bremsbeläge erneuern lassen und vor ca. 8 Wochen den Bremssattel! (Alles von einer Werkstatt mit Rechnung). Der Käufer hat den Wagen gekauft (mit Kaufvertrag, ohne Garantie und Rücknahme). Mündlich sagte er mir, er würde den PKW zum TÜV fahren und eventuelle Mängel müsste ich dann begleichen. Der TÜV stellte fest, das hinten der Bremskraftverteiler nicht in Ordnung sei. Heute rief er mich an und erklärte mir dass ich für die Repartur aufkommen müsste. Wie teuer ist so etwas (Mazda 121, BJ 2001)und muß ich dafür aufkommen?? Der Wagen wurde ja von mir mit 1 Jahr TÜV angeboten und verkauft!
Hallo Mickesch,
das gehört eher ins Rechtsbrett. Aber meine Gedanken dazu:
mit Kaufvertrag, ohne Garantie und Rücknahme
Ich gehe mal davon aus, dass Du als privater Verkäufer auch die Gewährleistung ausgeschlossen hast? Dann dürftest Du eigentlich auf der sicheren Seite sein. Wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass Du von dem Defekt nichts wusstest, also keinen Mangel bewusst verschwiegen hast.
Solltest Du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen haben, dann sieht das schon anders aus. Wobei die Frage ist, ob der Käufer wirklich das Risiko des Rechtsweges eingeht, solltest Du nicht freiwillig zahlen.
Beste Grüße
Guido
Besten Dank für die Antwort! Das mit der Gewährleistung weiß ich nicht genau! Habe ich nicht extra vermerkt! Ist das in den handelsüblichen Kaufträgen mit drin?
Besten Gruß Mickesch
Schau doch mal, was im Kaufvertrag steht. Ich weiß nicht, welches Formular Du genommen hast, aber es wäre traurig, wenn in Vordrucken für Privatverkäufe nichts von Ausschluss der Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung stehen würde.
Wenn diese ausgeschlossen wurde (wovon ich jetzt mal ausgehe), dann würde ich dem Käufer darauf ansprechen, sollte er sich noch einmal melden. Vielleicht erledigt sich die ganze Sache dadurch recht schnell.
Beste Grüße
Guido
Hallo !
Das kommt davon wenn man die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ nicht kennt oder unterscheiden kann.
Wenn Du „Garantie“ im Kaufvertrag ausschließt,bedeutet das rein gar nichts !
Denn Garantie ist eine freiwillige Leistung zu der niemand gesetzlich verpflichtet ist !
Man schließt als Privatverkäufer die „Gewährleistung“ aus,denn sonst haftet man auch als Privatmann 1 Jahr lang für auftretende Mängel am verkauften Wagen.
Nur der Privatmann darf diese gesetzliche Pflicht durch Vertrag ausschließen,nicht der Händler.
Übliche Version im Vertrag „gekauft wie gesehen unter Ausschluß jeder Sachmängelhaftung“.
Bewußt verschwiegende Mängel(Unfallschaden z.B.) können aber zur Rückabwicklung des Kaufs führen.
Geht aber nach ein paar Tagen etwas kaputt,dann ist das für den Käufer leider Pech,dafür muß er nun selbst aufkommen.
Aber man muß die Sachmängelhaftung(Gewährleistung) eben schriftlich ausschließen(mündlich reicht natürlich auch,aber da kann es später immer Streit drum geben,wer was gesagt hatte).
MfG
duck313
Moin Moin
Grundsätzlich gilt, gekauft wie gesehen.
Wenn du bei den Bremsen nicht noch gesagt hast: „okay das lass ich noch machen“ und das nicht im Vertrag aufgenommen wurde,ist alles null und nichtig.
Da mach dir mal keinen Kopp.
Ersma