Verkauf pkw ust-pfl.,wenn bei Kauf kleinuntern.?

Hallo Forum!
Ist die Entnahme eines PKW´s USt-pflichtig, wenn dieser als Kleinunternehmer gekauft wurde, zwischenzeitlich aber zur Regelbesteuerung übergegangen wurde?
vielen Dank im voraus!!

Geh damit bitte zu einem Steuerberater, das ist eindeutig steuerliche BEratung und daher nur von einem Steuerberater zubeantworten. Sorry…

Hier gibt´s einen Onlinesteuerberater:
http://www.betriebsausgabe.de/steuerberatung.php

Viel Erfolg

Torsten

ja.

mfg

jan schaarschmidt

Halo tinchen,

die Entnahme ist umsatzsteuerpflichtig. Die Bemessungsgrundlage richtet sich nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG.
Wenn der Wechsel von Kleinunternehmerschaft auf Regelbesteuerung innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung des Pkw’s stattgefunden hat, so kann nachträglich noch Vorsteuer gem. § 15 a UStG anteilig geltend gemacht werden.

Beispiel:
Anschaffung Pkw am 01.07.2005 10.000 Euro + 1.600 Euro USt. - 2005 Kleinunternehmer --> kein Vorsteuerabzug.
Wechsel von Kleinunternehmer zu Regelbesteuerung zum 01.01.2007.
§ 15 a UStG-Zeitraum 01.07.05 - 30.06.2010
d. h. am 01.01.2007 sind noch 3,5 Jahre offen.
Somit kann Vorsteuer noch anteilig: 3,5/5 v. 1.600 Euro geltend gemacht werden.

Eine Entnahme nach dem 01.01.2007 ist voll umsatzsteuerpflichtig.

Ich hoffe, es war verständlich!

Viele Grüße, Moni

kurz gesagt: nein, es sei denn Sie haben mit Eintritt in die regelbesteuerung anteilig vorsteuern aus der anschaffung gezogen.