Hallo,
Frage: ein Verkäufer, A genannt hat Ware, die er dringend abgeben muss.
Es melden sich viele Käufer. Ein Käufer, B genannt, möchte die Ware unbedingt haben und sagt, er könne erst am Monatsende zahlen. Weil B eine traurige Vergangenheit und A mittleid hat, gibt A ihm die Ware und verhandelt die Zahlung eines Gesamtbetrages in angemessener Höhe zum ersten des Monats.
Nun ist aber B natürlich am Monatsanfang nicht auffindbar. A nimmt Kontakt auf, B meldet sich und ist Zahlungswillig. Die Zahlung wird dann aber nicht durchgeführt. A ist nun sehr genervt und droht B konzequenzen an, falls er nicht zahlt.
Kann A da überhaupt etwas machen? Ist in dem Fall eine Anzeige möglich, dass B unerlaubt Besitztum von A hat? A kann aber auf keinen Fall das Besitztum zurück nehmen…