M. Mustermann ist bei ebay als Gewerbetreibender angemeldet und ist u.a. als Verkaufsagent tätig.
Er hat von Zeit zu Zeit ab auch privat Dinge zu verkaufen. Möchte aber dazu keine zweites Konto eröffnen.
Als Einzelunternehmer kann er sich anders als bei einer GmbH selbst keine Provisionsgutschrift schreiben.
Wie kann er diesen vorgang also Buchhalterisch richtig erfassen? Kann er die Verkaufserlöse als einlage, in sein Gewerbe verbuchen? Wenn ja in welcher Höhe (Prozentual)?
Hi!
Hierzu gibt es ein Urteil. Was über ein gewerblichen Account läuft, zählt auch zu den bewerblichen Verkäufen. Auch wenn du dies in die Auktion reinschreibst, dass eben dieser eine Artikel nicht gewerblich, sondern Privat ist. Das Gericht hat es ungefähr so beurteilt: Man kann von einem Kunden nicht erwarten dass er erkennt, dass wenn er in einem Laden einkauft, was denn nun hier Privat und was nicht ist. (odersoungefähr).
Deswegen mein dringender Tipp: Lege dir einen zweiten Account zu. Sollte ja nicht das Problem sein.
Gruß
Falke
Hallo Falke!
Das weiß ich… aber trozdem danke für den Tipp. Das war aber nicht meine Frage! M. Mustermann will ja seine privaten Sachen über den Gewerblichen Account verkaufen auch wenn er dann die Gewährleistung und 14tägiges Rückgaberecht einräumen muss!
Die Frage ist, wie er es Buchhalterisch anrechnen kann. Als Einlage? Und wenn, in welcher Höhe… wegen den ebay-Gebühren!
Gruß
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