Hallo,
Es geht um den folgenden fiktiven Fall:
Angenommen eine Partei A gibt bei der partei-unabhängigen Person B die Produktion von einem Produkt in Auftrag, dass dann abgekauft werden soll.
Das Produkt wird zur vereinbarten Uhrzeit zum vereinbarten Datum geliefert, anhänglich Rechnung und Lieferschein. Eine unterschriebene Kopie des Lieferscheins geht an Person B zurück. Dabei wurde eine Zahlungsfrist von 14 Tagen eingeräumt.
Partei A nimmt die Ware an und verwendet sie, da es sich um ein Verbrauchsgut handelt ist die Ware somit nicht mehr existent.
Nach Ablauf der 14 Tage meldet sich Partei A und verlangt erneut die Rechnung, da die erste verloren gegangen sei. Person B schickt eine Kopie der Rechnung nach.
Einige Tage später erhält Person B von Partei 4 die Forderung nach „Belegen“ und behauptet ohne diese keine Abrechnung vornehmen sprich, keine Zahlung tätigen zu können.
Mit den „Belegen“ seien die Quittungen zum Einkauf der Grundmaterialien zur Herstellung des georderten Produktes gemeint.
Nun besteht der Preis für die Ware natürlich nicht nur aus den Grundmaterialien, sondern auch aus Strom, Wasser, Benzinkosten und Arbeitszeit.
Person B befürchtet nun, dass Partei A sich aus der Zahlung besagter Kosten herausreden möchte.
Ist Person B überhaupt zur Herausgabe der Quittungen bzw. derer Kopien verpflichtet?
Kann man beim Bäcker Brötchen bestellen und dann fordern, dass vor der Bezahlung erst die Rechnung des Großhändlers über das verwendete Mehl vorgelegt wird?
lg
Kate