Hallo,
angenomen der fall: jemand (ca. 85 J.) möchte seinem Sohn zu Lebzeiten ein Grundstück überschreiben. Damit es nicht erst in die Erbmasse fällt, soll es verkauft und rückvermietet werden, da der Vater darin wohnen bliebe.
Der Kaufpreis könnte deutlich unter dem Marktpreis liegen. Der Sohn gibt die Mieteinnahmen in der Steuererklärung an.
Kann es Probleme geben, weil
a) eine Art Schenkung unterstellt wird (Gestaltungsmissbrauch)?
b) andere potentielle erben anfechten, da möglicherweise anteile des Pflichtteils entzogen würden?
Ich weiss nicht, ob das hier richtig gepostet ist.
Gruß
rakete