Ist es gestattet selbst gefertigte Dinge (zB selbst genähtes, gebastelte Perlenketten usw usf.) auf offener Straße anzubieten und zu verkaufen?
Muss man einen Gewerbeschein haben oder gibt es eine Geringfügigkeitsgrenze bei der man das nicht braucht?
Hallo,
Ist es gestattet selbst gefertigte Dinge (zB selbst genähtes,
gebastelte Perlenketten usw usf.) auf offener Straße
anzubieten und zu verkaufen?
ja sicher.
Muss man einen Gewerbeschein haben oder gibt es eine
Geringfügigkeitsgrenze bei der man das nicht braucht?
Ich vermute, dass es als wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird, einzuordnen ist.
Somit benötigt man einen Gewerbeschein, muss Steuern abführen etc.
Das es sich zudem um ein Reisegewerbe handelt, benötigt man eine Reisegewerbekarte.
Darüber hinaus darf man sich nicht einfach „irgendwo“ hinstellen, man braucht vielmehr eine Sondernutzungserlaubnis, die man bei der örtlichen Kommunalverwaltung beantragen kann. Ein Anspruch auf Erteilung besteht nicht.
Gruß
S.J.