Verkauf Software Schüler/Studenten/Lehrer Lizenz

Hallo

Ich hoffe, diese Frage ist in diesem Board richtig.
Stehe schon mal auf Kriegsfuss mit der korrekten Zuordnung im Sinne der Moderatoren. Aber es geht um Lizenzrecht bzw. Urheberrecht, insofern…

Hat man als Privatperson die Möglichkeit eine im Besitz befindliche Software, mit einer Lizenz für Schüler/Studenten/Lehrer, legal zu verkaufen?
Worauf muss man achten? Muss man sich vom Käufer den entsprechenden Status bescheinigen lassen?
Wie könnte dies geschehen? Aushang an Uni (kann man da die Berechtigung voraussetzen)? Kleinanzeige in Zeitung? Oder würde dort solch eine Offerte generell untersagt wie es bei Ebay der Fall ist?

Gruß
Georg

Hallo

Hat man als Privatperson die Möglichkeit eine im Besitz
befindliche Software, mit einer Lizenz für
Schüler/Studenten/Lehrer, legal zu verkaufen?
Worauf muss man achten? Muss man sich vom Käufer den
entsprechenden Status bescheinigen lassen?
Wie könnte dies geschehen? Aushang an Uni (kann man da die
Berechtigung voraussetzen)? Kleinanzeige in Zeitung? Oder
würde dort solch eine Offerte generell untersagt wie es bei
Ebay der Fall ist?

Erstmal klären, wie die Bestimmungen bei dem Produkt sind. Bei Microsoft und Adobe ist eine Weitergabe/Verkauf komplett ausgeschlossen. Ich nehme mal an, das wird bei der Mehrzahl der Hersteller ähnlich sein.

Gruß,
DW.

PS: Bevor jetzt das OEM-Urteil kommt, solche Lizenzbestimmungen sind in diesem Fall vollkommen in Ordnung und bindend.

Mahlzeit.

Erstmal klären, wie die Bestimmungen bei dem Produkt sind. Bei
Microsoft und Adobe ist eine Weitergabe/Verkauf komplett
ausgeschlossen.

Und, was interessiert mich das?
Ich kann mich nicht erinnern, einen Vertrag mit Microsoft oder Adobe zu schließen, wenn ich mir deren Software im Laden kaufe.

Und bitte jetzt nicht anfangen mit: „Aber du hast die ‚EULA‘ mit einem Klick akzeptiert, als du die Software installiert hast.“

In anderen Worten: Selbstverständlich darf ich als Privatperson mein original Windows XP oder Photoshop 6 weiterverkaufen. (Kopien davon zu behalten ist natürlich nicht drin.)

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo,

Und, was interessiert mich das?
Ich kann mich nicht erinnern, einen Vertrag mit Microsoft oder
Adobe zu schließen, wenn ich mir deren Software im Laden
kaufe.

So? Und was genau verstehst Du unter einem Softwarekauf, wenn nicht den Kauf einer Nutzungslizenz? Die bestimmte Bedingungen enthält? Und was genau glaubst Du denn zu tun, wenn Du Dich beim Hersteller registrieren musst/darfst?

Und bitte jetzt nicht anfangen mit: „Aber du hast die ‚EULA‘
mit einem Klick akzeptiert, als du die Software installiert
hast.“

Sondern was?

In anderen Worten: Selbstverständlich darf ich als
Privatperson mein original Windows XP oder Photoshop 6
weiterverkaufen. (Kopien davon zu behalten ist natürlich nicht
drin.)

Aber nur dann, wenn es sich nicht um eine spezielle, eingeschränkte Lizenz handelt.
Wie schon geschrieben, es geht nicht um OEM-Versionen.

Btw., was genau hast Du eigentlich verkauft, wenn sich die Studentenversion mangels erneuter Registrierungsmöglichkeit gar nicht nutzen lässt?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

Ich denke auch, dass es bei einem „normalen“ Office, Windows oder anderer Anwendungssoftware kein Problem ist, dieses zu verkaufen.

Hier geht es speziell um die Schüler/Studenten/Lehrer-Version vom Office.
Wobei es dann wiederum im 1. Schritt auch nur darum geht, ob man es überhaupt verkaufen darf und ob zB eine Prüfung der Berechtigung zur Verwendung erfolgen muss.
Im 2. Schritt käme dann die Frage, ob man solch eine Version problemlos 2 Mal registrieren kann.

Georg

Erstmal klären, wie die Bestimmungen bei dem Produkt sind. Bei
Microsoft und Adobe ist eine Weitergabe/Verkauf komplett
ausgeschlossen.

Und, was interessiert mich das?
Ich kann mich nicht erinnern, einen Vertrag mit Microsoft oder
Adobe zu schließen, wenn ich mir deren Software im Laden
kaufe.

Kann man die im Laden kaufen? Ich kenne das nur über Uni/Schul-Verwaltung, oder im Direktverkauf durch den Hersteller.

Und bitte jetzt nicht anfangen mit: „Aber du hast die ‚EULA‘
mit einem Klick akzeptiert, als du die Software installiert
hast.“

Sorry, aber die Lizenzbedingungen werden _immer_ entweder von der Uni/Schule/etc. oder vom Hersteller _vor/bei_ dem Kauf bekannt gemacht. Und das wird nicht irgendwo in den AGB versteckt, sondern so offensichtlich, das ich der Meinung bin, die Bestimmungen sind Teil des Vertrages. Aber ich bin ja kein Anwalt :smile:

In anderen Worten: Selbstverständlich darf ich als
Privatperson mein original Windows XP oder Photoshop 6
weiterverkaufen. (Kopien davon zu behalten ist natürlich nicht
drin.)

Was soll der Absatz? Ich darf auch mein Auto verkaufen, nur hat das mit dem Thema nichts zu tun.

Gruß, DW.

Moin.

So? Und was genau verstehst Du unter einem Softwarekauf, wenn
nicht den Kauf einer Nutzungslizenz?

In diesem Land?
Den Kauf eines Datenträgers mit einem Programm drauf, mit dem ich verfahren kann, wie es mir beliebt, solange ich nicht gegen Urheberrechte o.ä. verstoße.
Und der Weiterverkauf samt Datenträgern etc. ist rechtlich einwandfrei. Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz.

(Ausnahme: Software ohne Datenträger, also z.B. beim Hersteller heruntergeladene Programme.)

die bestimmte Bedingungen enthält?

Wurden die mir die VOR dem Kauf bekanntgemacht? Nein. Also sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrages.

Und was genau glaubst Du denn zu tun, wenn Du Dich
beim Hersteller registrieren musst/darfst?

Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, steht auch mein Name beim Autohändler in der Datei. Darf ich das Auto daher dann auch nicht weiterverkaufen? :smile:

Sondern was?

Nix. ‚EULA‘, denen erst nach Abschluß des Kaufvertrages zugestimmt werden soll, sind irrelevant.

Btw., was genau hast Du eigentlich verkauft, wenn sich die
Studentenversion mangels erneuter Registrierungsmöglichkeit
gar nicht nutzen lässt?

DAS ist wiederum was anderes. Siehe auch die Problematik bei der Spieleplattform ‚Steam‘, auf der gekaufte Spiele unwiederuflich verankert werden. Soweit ich weiß schwelt der Streit immer noch, in wie weit das mit deutschem Recht vereinbar ist.

Gruß
Christian (IANAL)

Kann man die im Laden kaufen? Ich kenne das nur über
Uni/Schul-Verwaltung, oder im Direktverkauf durch den
Hersteller.

Ob man die jetzt „im Laden“ kaufen, weiß ich nicht genau.
Wobei, wenn ich mich recht erinner, habe ich schon Werbung zu Angeboten bei Elektromärkten bekommen.
Aber zumindest bei Amazon und anderen Online-Shops

Georg

Kann man die im Laden kaufen? Ich kenne das nur über
Uni/Schul-Verwaltung, oder im Direktverkauf durch den
Hersteller.

Ob man die jetzt „im Laden“ kaufen, weiß ich nicht genau.
Wobei, wenn ich mich recht erinner, habe ich schon Werbung zu
Angeboten bei Elektromärkten bekommen.
Aber zumindest bei Amazon und anderen Online-Shops

Ich glaube das ist dann aber die „Home and Student“ Variante, die ist im Prinzip eh ohne grosse Beschränkungen. Ein Weiterverkauf dürfte da kein Problem sein.

Und ich sehe gerade den Preisunterschied. Da macht der Verkauf/Zweitkauf einer echten Studentenvariante keinen grossen Sinn - ein paar Euro sparen um evtl. Probleme mit der Softwareregistrierung zu bekommen.

Gruß, DW.

OK, dann scheint das bei Office 2007 mittlerweile ein wenig anders zu sein. Bei „Office 2003“ gab es meines Wissens nur die SSL-Version ohne „Home“ und um die geht es.
Ob noch jemand bereit wäre, statt ca. 80 EUR für die 2007er weniger für eine 2003er auszugeben, gehört hier bitte nicht hin.

Georg

Hallo!

Wurden die mir die VOR dem Kauf bekanntgemacht?

Bei einer Studenten- und Schülerversionen würde ich sagen: in der Regel ja. Wenn ich beispielseweise eine „student version“ von Adobe kaufe (bei Adobe oder einem von Adobe lizenmzierten Shops), steht in der Produktbeschreibung drinnen, wodurch sich diese Version von der normalen Version unterscheidet und welche Bedingungen ich erfüllen muß. Da heißt es dann zum Beispiel, man muss Student einer Hochschule sein, kann keine Updates machen, darf das Produkt nicht kommerziell nutzen und nicht weiterverkaufen. Dafür bekommt man es billiger.

Nix. ‚EULA‘, denen erst nach Abschluß des Kaufvertrages
zugestimmt werden soll, sind irrelevant.

Darum dürfte es sich aber bei Studentenversionen in den seltensten Fällen handeln - schließlich werden die Bedingungen (wie z.B. Studenteneigenschaft) bereits beim Kauf überprüft.

Gruß,
Max

Hallo,

So? Und was genau verstehst Du unter einem Softwarekauf, wenn
nicht den Kauf einer Nutzungslizenz?

In diesem Land?
Den Kauf eines Datenträgers mit einem Programm drauf, mit dem
ich verfahren kann, wie es mir beliebt, solange ich nicht
gegen Urheberrechte o.ä. verstoße.

Oder eben gegen die damit eingegangenen Lizenzbedingungen.

Und der Weiterverkauf samt Datenträgern etc. ist rechtlich
einwandfrei. Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz.

Das gilt für die OEM-Produkte, aber eben nicht für die Studentenlizenz. Du kaufst keine Software, sondern nur das Recht, diese zu nutzen.

(Ausnahme: Software ohne Datenträger, also z.B. beim
Hersteller heruntergeladene Programme.)

Das macht genau gar keinen Unterschied diesbezüglich.

die bestimmte Bedingungen enthält?

Wurden die mir die VOR dem Kauf bekanntgemacht? Nein.

Doch.
Wir reden hier von Studentenversionen, bei deren Kauf man sich als Student ausweisen muss und bei denen man selbstverständlich vor dem Kauf auf Einschränkungen hingewiesen wird.

Also sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrages.

Aber ja doch. Es steht außen auf der Packung. Und es ist auch keine überraschende Klausel o.ä.

Und was genau glaubst Du denn zu tun, wenn Du Dich
beim Hersteller registrieren musst/darfst?

Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, steht auch mein Name beim
Autohändler in der Datei. Darf ich das Auto daher dann auch
nicht weiterverkaufen? :smile:

Das ist nicht der Punkt. Der besteht darin, dass die Software ohne Registrierung gar nicht nutzbar ist.

Sondern was?

Nix. ‚EULA‘, denen erst nach Abschluß des Kaufvertrages
zugestimmt werden soll, sind irrelevant.

Du hast aber zugestimmt. Dem Vertragstext auf der Packung.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo loderunner,

ok, bei der Sache mit der Studentenversion mag es wirklich anders sein.
In wie weit dort die Lizenzbedingungen vor dem Kauf zugänglich sind und ob und wie weit sich der Käufer hier vertraglich an den Softwarehersteller und nicht an den Händler bindet, weiß ich nicht.

Bei ‚normaler‘ gebrauchter Software, die in einer Packung und auf einem Datenträger verkauft wird ist es jedenfalls nicht so.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gebraucht-Software - dort sind auch die Links zu den BGH-Urteilen.

Gruß
Christian (IANAL)