Hallo,
So? Und was genau verstehst Du unter einem Softwarekauf, wenn
nicht den Kauf einer Nutzungslizenz?
In diesem Land?
Den Kauf eines Datenträgers mit einem Programm drauf, mit dem
ich verfahren kann, wie es mir beliebt, solange ich nicht
gegen Urheberrechte o.ä. verstoße.
Oder eben gegen die damit eingegangenen Lizenzbedingungen.
Und der Weiterverkauf samt Datenträgern etc. ist rechtlich
einwandfrei. Stichwort: Erschöpfungsgrundsatz.
Das gilt für die OEM-Produkte, aber eben nicht für die Studentenlizenz. Du kaufst keine Software, sondern nur das Recht, diese zu nutzen.
(Ausnahme: Software ohne Datenträger, also z.B. beim
Hersteller heruntergeladene Programme.)
Das macht genau gar keinen Unterschied diesbezüglich.
die bestimmte Bedingungen enthält?
Wurden die mir die VOR dem Kauf bekanntgemacht? Nein.
Doch.
Wir reden hier von Studentenversionen, bei deren Kauf man sich als Student ausweisen muss und bei denen man selbstverständlich vor dem Kauf auf Einschränkungen hingewiesen wird.
Also sind sie auch nicht Bestandteil des Vertrages.
Aber ja doch. Es steht außen auf der Packung. Und es ist auch keine überraschende Klausel o.ä.
Und was genau glaubst Du denn zu tun, wenn Du Dich
beim Hersteller registrieren musst/darfst?
Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe, steht auch mein Name beim
Autohändler in der Datei. Darf ich das Auto daher dann auch
nicht weiterverkaufen? 
Das ist nicht der Punkt. Der besteht darin, dass die Software ohne Registrierung gar nicht nutzbar ist.
Sondern was?
Nix. ‚EULA‘, denen erst nach Abschluß des Kaufvertrages
zugestimmt werden soll, sind irrelevant.
Du hast aber zugestimmt. Dem Vertragstext auf der Packung.
Gruß
loderunner (ianal)