Verkauf Softwarelizenzen - Gewerbeanmeldung?

Hallo,

ich beginne demnächst eine größere Anzahl an Softwarelizenzen zu verkaufen.
Diese Software habe ich selbst entwickelt.

Nun meine Fragen:

  • Muss ich ein Gewerbe anmelden?
  • Wenn ja, welches Rechtsform nimmt man dafür? (ich bin alleine)

Mit freundlichen Grüßen
Johannes

Lieber Johannes,

ja, Du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden. Als Rechtsform könntest Du ein Einzelunternehmen gründen. Dabei bist Du alleiniger Inhaber der Firma, haftest allerdings auch mit Deinem gesamten Privatvermögen für die Firma, da die Einzelunternehmen zu den Personengesellschaften gehört.

Soll die Haftung Deines Unternehmens eingeschränkt werden, so könntest Du eine GmbH gründen (das ist auch als einzelne Person möglich). Eine GmbH gehört zu den Kapitalgesellschaften, somit haftest Du nur mit dem Geld (Kapital) der Firma. (Achtung: grobe Fahrlässigkeit und schuldhaftes Verhalten führen dazu, dass es sein kann, dass Du trotzdem mit Deinem Privatvermögen haften musst). Die Haftung einzuschränken macht vor allem Sinn, wenn irgendeine Firma Dich verklagen könnte, wenn die Software nicht richtig läuft. Allerdings wäre es für solche Fälle ohnehin besser, eine Versicherung abzuschließen (falls Du Deine Software an Firmen verkaufst, denn da können schnell hohe Summen zusammen kommen).

Während Du für eine Einzelgesellschaft lediglich zum Gewerbeamt gehst und Dir dort für einen sehr geringen Betrag eine Gewerbeanmeldung holst, ist die Gründung einer GmbH deutlich teurer, da z.B. ein Notar hinzu gezogen werden muss und Du verpflichtet bist, amtlich Eintragungen vornehmen zu lassen. Zudem sind die Buchhaltungspflichten deutlich umfassender …

Letztendlich gibt es auch steuerliche Aspekte, die eine Rolle spielen können. So gibt es bei der GmbH z.B. Verlustvorträge, die den Gewinn im nächsten Jahr schmälern können, so dass Du erhebliche Steuern einsparen kannst (für den Fall, dass Du z.B. für den Vertrieb der Software noch stark investieren musst).

Über die Agentur für Arbeit gibt es Fördergelder für Beratungen bzw. begleitende Coachings, die Du nutzen könntest, um Dich ggfs. noch mal ausführlicher zu diesem und anderen die Selbständigkeit betreffenden Fragen beraten zu lassen. Viele Gründungsberater (zumindest die seriösen) bieten Dir auch kostenlose Erstgespräche an. Hier kannst Du schon mal erste Fragen loswerden und Dich im Nachhinein entscheiden, ob Du weiter damit zusammen arbeiten möchtest.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und Glück für Deine Gründung.

Liebe Grüße,

Regina

Hallo Regina,

vielen Dank für deine schnelle Antwort, das hat mir schon einmal geholfen.

Ich habe gelesen, dass man auch Kleinsunternehmer werden kann (Umsatz bis 17.500 €)?
Ich habe keine Ausgaben und die Einnahmen werden wahrscheinlich am Anfang nicht so hoch sein.

Die Software die ich mache ist ein iPhone / iPad-App. Dieses App wird über eine andere GmbH über den AppStore vertrieben und zwischen mir und der besagten GmbH wird es einen Kooperationsvertrag mit Gewinnbeteiligung für mich geben.

Wahrscheinlich macht es Sinn über diesen Vetrag auch Haftungsvereinbarungen zu klären?

Gruß
Johannes

Hallo Johannes,

Kleinstunternehmer ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Eingruppierung, die dazu dient, die Buchhaltung und steuerliche Aspekte zu vereinfachen.

Du würdest also trotzdem eine Einzelgesellschaft gründen. Bei der Steuererklärung gibst Du dann an, dass Dein Umsatz unter 50.000 Euro ist (auch bei der Voranmeldung der Steuer) und Du somit weder Mehrwertsteuer auf Rechnungen aufschlägst noch Vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Und ja: die Haftungsfrage würde ich in der Regel immer vertraglich klären, obwohl in der Regel der Hersteller für die Tauglichkeit seiner Programmierungen haftet und die Haftung nicht gänzlich auszuschließen ist. Zumal fraglich ist, ob sich Apple darauf einlässt. Was vertragliche Sachen und Geheimhaltungsvereinbarungen eingeht, sind die ja nicht so …

Liebe Grüße,

Regina

Hallo, es tut mir leid, kann nicht weiterhelfen.

Hallo Regina,

ich habe noch eine weitere Frage:

Muss ich mir beim so einer Einzelgesellschaft einen Firmennamen geben?
Und wenn ja, wie ist der aufgebaut?

Gruß
Johannes

der gewerbliche Verkauf der Lizenzen bedarf eine Gewerbeanmeldung als Einzeluntgernehmen e.K. mit Vollhaftung oder halt mit beschränkter Haftung als UG bzw Ltd

mfg kartonprofi